Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

In Baiersdorf besteht bereits eine ausreichende Zahl von Einzelhandelsgeschäften des täglichen und des darüber hinausgehenden Bedarfs. Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemaliger ASV-Sportplatz“ mit Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Baiersdorf eigene Belange insoweit berührt, als die zusätzlichen Einzelhandelsgeschäfte in Baiersdorf den Bestand ähnlicher in Bubenreuth ortsnah vorhandener Einkaufsmöglichkeiten beeinträchtigen können.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Baiersdorf ändert den Bebauungsplan „Ehemaliger ASV-Sportplatz“ durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Gleichzeitig ändert sie dazu auch ihren Flächennutzungsplan im sogenannten „Parallelverfahren“.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird die rund 12.500 m2 große Brache des ehemaligen Sportgeländes nunmehr einer Bebauung als Sondergebiet für den Einzelhandel zugeführt; bisher war vorgesehen, dort ein Hotel und Seniorenwohnungen zu errichten.

 

Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf des Änderungs-Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern.

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen