Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde macht von der in § 2 der Haushaltssatzung 2005 und § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2005 festgesetzten Kreditermächtigung von insgesamt 1.429.020 EUR mit einem Teilbetrag Gebrauch und nimmt auf den aus dem Vorjahr in das laufende Haushaltsjahr übertragenen Haushaltseinnahmerest einen Kredit in Höhe von 729.020 EUR für die Generalsanierung der Grundschule Bubenreuth auf.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bayerischen Landesbank ein Darlehen mit nachfolgenden Konditionen aufzunehmen und auszahlen zu lassen.

 

Darlehensbetrag:                      729.020 EUR

Auszahlung:                               100 %

Zinssatz (nominal):                    3,765 %

Zinsfestlegung:                          10 Jahre

Darlehenslaufzeit                      20 Jahre

Fälligkeit der Raten:                 vierteljährlich


Für die Finanzierung der Generalsanierung der Grundschule Bubenreuth ist bereits im Jahr 2005 eine Kreditermächtigung in Höhe von 644.320 EUR in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan eingestellt worden. Durch die Nachtragshaushaltssatzung 2005 wurden dieser Rahmen um weitere 784.700 EUR auf 1.429.020 EUR erweitert.

 

Von dieser Kreditermächtigung musste im Haushaltsjahr 2005 kein Gebrauch gemacht werden. Vielmehr wurde sie als Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2006 übertragen. Im Februar 2006 wurden daraus bereits 700.000 EUR in Anspruch genommen; in Höhe der noch vorhandenen Kreditermächtigungen muss nun ein weiterer Kredit in Höhe von 729.020 EUR für die Generalsanierung der Grundschule Bubenreuth aufgenommen werden. Der Kredit soll über eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren planmäßig getilgt werden.

 

Die Verwaltung hat die aktuellen Zinssätze für eine zehnjährige und eine zwanzigjährige Zinsbindung von zwei Kreditinstituten abgefragt, die ihr für ihre guten Konditionen bekannt sind. Das günstigere Angebot hat die Bayerische Landesbank unterbreitet. Die Verwaltung empfiehlt eine zehnjährige Zinsbindung, die die Möglichkeit eröffnet, nach ihrem Ablauf den Restbetrag des Darlehens zu tilgen.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen