Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Obwohl die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2005 nicht ganz eingehalten werden - gefordert waren u.a. 2 Doppelhaushälften entweder in der Bauweise E+U mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,3 oder E+I mit GRZ 0,3 und GFZ 0,4 - sind die Abweichungen nicht so gravierend und das gemeindliche Einvernehmen kann auf Grund der vorgelegten Planskizzen in Aussicht gestellt werden; Dachneigung und Kniestockhöhe müssen sich nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 5/3 „Südhang“ richten. Die vorgenannten Ausführungen gelten im vollen Umfang auch für die noch nicht beplante Grundstückshälfte.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen