Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss sieht eine Bebauung in zweiter Reihe als städtebaulich unerwünschte Nachverdichtung gewachsener vorhandener Siedlungsstrukturen an. Aus diesem Grund kann das gemeindliche Einvernehmen allenfalls dann in Aussicht gestellt werden, wenn das zu errichtende Gebäude sich dem auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude in erster Reihe eindeutig unterordnet (Kubatur, Gebäudehöhe); ein entsprechender Nachweis wäre vom Bauantragsteller zu erbringen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen