Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5

Beschluss:

 

Die Beschlüsse Nr. 27/2000 vom 26.09.2000 und Nr. 36/2006 vom 30.05.2006 werden aufgehoben. Die im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle 1.0689.9490 für die Kosten einer Neubauplanung bereitgestellten Mittel dürfen nicht verwendet werden.

 

Für den Fall, dass in der Zukunft ein neues Rathaus (Verwaltungsgebäude, gegebenenfalls mit Sitzungssaal) errichtet werden sollte, erhält es seinen Standort nördlich des bestehenden Rathauses; dafür werden die dort im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen bereitgehalten.

 

Sollte der Neubau verwirklicht werden, wird das bestehende Gebäude ganz oder teilweise der weiteren Nutzung für die gemeindliche Bücherei und für das Geigenbaumuseum zugeführt.

 

Im Rahmen der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen am bestehenden Rathaus sind grundsätzlich nur die Bereiche oder solche Bauteile zu sanieren, die auch der gegebenenfalls künftig neuen Zweckbestimmung des Gebäudes dienen können. Da jedoch das Gebäude zumindest noch über mehrere Jahre in seiner bisherigen Funktion genutzt werden muss, werden von diesem Grundsatz die folgenden kurzfristig erforderlichen Maßnahmen ausgenommen

1.       der Austausch der Fenster in der derzeitigen Bücherei

2.       Maßnahmen zur Verbesserung der Raumaufteilung

3.       der Austausch der Innentüren im Bereich der Verwaltung

4.       die Erneuerung der Fußböden.

Die Durchführung der unter Nr. 1 bis 4 genannten Maßnahmen bleibt gesonderten Beschlüssen vorbehalten.

Ein barrierefreier Zugang zum Hochparterre (Verwaltung und Sitzungssaal) wird nicht errichtet.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der CSU-Fraktion vom 21.03.2006 hat der Gemeinderat am 30.05.2006 in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen von FW und UWB beschlossen, ein neues Rathaus in Nachbarschaft zu dem bestehenden zu errichten und das dann freiwerdende Gebäude für die bessere Unterbringung des Geigenbaumuseums und der gemeindlichen Bücherei sowie für gegebenenfalls noch andere Zwecke weiter zu nutzen (Beschluss 36/2006).

 

Dieser Grundsatzbeschluss bestätigte und konkretisierte den in der Angelegenheit bereits gefassten Beschluss Nr. 27/2000 vom 26.09.2000 und brachte die erforderliche Planungssicherheit

1.      über die Frage, ob ein neues Rathaus gebaut wird

2.      über die Frage, wo es gebaut werden soll

3.      über die Frage, was mit der freiwerdenden Liegenschaft geschehen soll

4.      und in logischer Folge über die kurzfristig zu beantwortende Frage, ob und wie der Notwendigkeit dringender Instandsetzungsmaßnahmen am bestehenden Rathausgebäude Rechnung getragen werden muss.

 

Zu dem letzten Punkt wird im Beschluss ausgeführt: „Es sind nur solche Bereiche oder Bauteile zu sanieren, die auch einer künftigen Zweckbestimmung des Gebäudes dienen können.“ Im Interesse des wirtschaftlichen Einsatzes von Finanzmitteln sollte erreicht werden, dass langfristig zu Nutzendes saniert und nur noch kurzfristig zu Nutzendes bloß repariert wird. Vermieden werden sollte, dass das Gegenteil geschieht: etwa dass Teile saniert werden, die dann wieder entfernt werden müssen, andererseits aber Teile erst notdürftig repariert und später dann doch noch saniert werden müssen.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung mit dem Beschluss vom 30.05.2006 beauftragt aufzuzeigen, wie ein neues Rathaus finanziert und in welchem zeitlichen Rahmen es realisiert werden könnte. Die Verwaltung hat dazu ein Konzept ausgearbeitet, das davon ausgeht, dass – auch auf längere Sicht – als einzige Finanzierungsmöglichkeit bleibt, den größten Teil der gemeindlichen nicht bebauten Grundstücke zu veräußern. Die daraus mittelfristig zu erzielenden Erlöse sollten in den nächsten vier bis acht Jahren die Errichtung des neuen Gebäudes und die Umnutzung des bestehenden gewährleisten.

 

Das Konzept wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 05.09.2006 vorgestellt und als Vorlage Nr. 77/2006/1 in die Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2006 eingebracht; eine Entscheidung darüber wurde auf Antrag der SPD-Fraktion jedoch zurückgestellt. Die Fraktion der FW/UWB hält ein neues Rathaus ohnehin für nicht finanzierbar und hatte deshalb bereits beantragt, den dazu am 30.05.2006 gefassten Grundsatzbeschluss aufzuheben (der Antrag wurde mit Beschluss 67/2006 vom 29.08.2006 mehrheitlich abgelehnt).

 

Zwischenzeitlich ist erkennbar, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungskonzept im Gemeinderat zumindest derzeit und wenigstens in der vorliegenden Form nicht mehrheitsfähig ist; die Vorlage Nr. 77/2006/1 wird deshalb zurückgezogen.

 

Folglich kann als sicher gelten, dass sich in den nächsten Jahren der Neubau eines Rathauses nicht finanzieren lässt.

 

In der Beratung erläutert die Verwaltung noch einmal die Notwendigkeit in die Zukunft gerichteter Vorgaben des Gemeinderats, um insbesondere Planungssicherheit darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang dem laufenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsbedarf des bestehenden Rathauses Rechnung getragen werden soll.

 

GRM Horner hält es nicht für zwangsläufig erforderlich, über den Beschlussvorschlag, der verschiedene Maßnahmen betreffe, in seiner Gesamtheit abzustimmen. Er stellt deshalb folgenden

 

Antrag:

 

„Über den Beschlussvorschlag sollen Einzelentscheidungen herbeigeführt werden.“

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen:

 

Anwesend:

16

/ mit

4

gegen

12

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)

 

 

GRM Horner erklärt, dass er den Beschlussvorschlag in seiner unveränderten Form nicht befürworten könne. Dagegen signalisieren GRM Greif und GRM Karl ihre Zustimmung.

 

GRM Schelter-Kölpien drückt ihre Sorge darüber aus, dass die Entscheidung gegen einen Neu- oder Erweiterungsbau des Rathauses zur Folge haben werde, dass die „Ständige Instrumentenausstellung“, die im Rathauskeller ihr Dasein friste, mittel- und langfristig nicht besser untergebracht werden könne. Dies sei aber dringend erforderlich, da sonst die Beschädigung oder Zerstörung bedeutender Exponate befürchtet werden müsse.

 

GRM Reiß weist im weiteren Verlauf auf die in der Vergangenheit geführten Verhandlungen mit der Streich- und Zupfinstrumentenmacher-Innung hin, wonach die unter deren Obhut stehende Instrumentenausstellung künftig als Museum der Gemeinde fortgeführt werden solle. Er fragt, weshalb der dazu ausgearbeitete Vertragsentwurf dem Gemeinderat noch nicht zur Entscheidung vorgelegt worden sei. Dazu erklärt die Verwaltung, dass der Vertrag davon ausgehe, dass die Exponate in anderen als den bisherigen Räumlichkeiten und in einem angemessenen Rahmen präsentiert werden, was bisher schon in der Schwebe war und derzeit völlig offen sei; der Vertrag sei mithin nicht entscheidungsreif.

 

Nach weiteren Redebeiträgen endet die Aussprache mit folgendem


Anwesend:

16

/ mit

11

gegen

5

Stimmen