Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Leschbach II“ der Gemeinde Langensendelbach ohne weitere Beschlussfassung im Gemeinderat Stellungnahmen abzugeben zum Entwurf und eventuellen Änderungen des Entwurfs, wenn die Planung von dem Vorentwurf nicht oder nur in einer Weise abweicht, dass dies keine Auswirkungen auf Belange der Gemeinde Bubenreuth erwarten lässt.


Sachverhalt:

 

Auf den unter TOP 103.1 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen. Der Bebauungsplan „Leschbach II“ der Gemeinde Langensendelbach hat nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse keine Auswirkungen auf Belange der Gemeinde Bubenreuth.

 

Die Gemeinde Bubenreuth muss jedoch nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erneut beteiligt werden, und zwar zum noch zu erstellenden Entwurf und gegebenenfalls auch dann, wenn der Entwurf im Verlauf des weiteren Verfahrens geändert werden sollte.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen