Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „Am Leschbach II“ der Gemeinde Langensendelbach keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Langensendelbach stellt einen Bebauungsplan „Am Leschbach II“ auf.

 

Mit dem Bebauungsplan soll eine 3.355 m2 große bisher als Wiese landwirtschaftlich genutzte Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und einer Bebauung mit drei zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern (I + D) zugeführt werden.

 

Das Gebiet liegt im Westen des Kernortes Langensendelbach östlich des bereits rechtskräftig ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes „Am Leschbach“.

 

Die Gemeinde Langensendelbach gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen