Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„Fünfte Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Bubenreuth
Vom (Ausfertigungsdatum)
Auf Grund von Art. 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Bubenreuth – BGS-WAS – vom 14. Februar 1995, zuletzt geändert
durch Satzung vom 19. Mai 2005 wird wie folgt geändert:
In § 15 Abs. 2 werden die Datumsangaben „15.02., 15.05. und 15.08.“ ersetzt durch „15.05., 15.08. und 15.11.“.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
(Ausfertigung)“
Die Änderung des Ablesezeitpunktes der Wasseruhren erfordert eine Verschiebung der Abrechnung in den Januar oder Februar des darauffolgenden Jahres. Deshalb muss – wie beim Abwasser – ab dem nächsten Jahr die jährliche Vorauszahlung zum 15.02. entfallen und durch eine neue Vorauszahlung zum 15.11. ersetzt werden.
Zu der Umstellung der Vorauszahlungszeitpunkte bedarf es einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
1 |
Stimme |