Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
Satzung der Gemeinde Bubenreuth
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung
vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021
(GVBl S. 638), erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom
20.12.2018 wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 2 wird der Betrag
„48,00 EUR/ Jahr durch den Betrag „60,00 EUR/ Jahr
ersetzt.
In §
10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,22 EUR“ durch den Betrag „2,73 EUR“
ersetzt.
In §10 Abs. 3 wird der Betrag
„1,75 EUR“ durch den Betrag „2,73 EUR“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
(Ausfertigung)
Auf den in der Vorlage 078/2024 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
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Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |
