Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) darf der Kalkulationszeitraum („Bemessungszeitraum“) für Benutzungsgebühren längstens vier Jahre betragen. In einem Kalkulationszeitraum auftretende Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen sind innerhalb des darauffolgenden Kalkulationszeitraums auszugleichen.

 

Das bedeutet, dass Überschüsse bzw. Fehlbeträge des vorangegangenen Kalkulationszeitraums in den folgenden vorzutragen sind. Ein Vortrag in einen späteren Kalkulationszeitraum ist nach den Vorschriften des KAG unzulässig.

 

Bereits bei der Nachkalkulation für das Jahr 2023 fällt auf, dass Fehlbeträge entstehen werden. Mit Blick auf die folgenden Jahre ist mit einer Anhäufung von Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, die Gebührensätze aufgrund der früheren

Berechnungen für den jeweils aktuellen Kalkulationszeitraum unverändert zu belassen; Fehlbeträge würden dann im restlichen aktuellen Kalkulationszeitraum auflaufen und zu Beginn des darauffolgenden Kalkulationszeitraumes zu einer abrupten und dementsprechend ggf. hohen Veränderung der Gebührensätze führen. Damit wird aber die Reaktion auf die zwischenzeitlichen Änderungen in der Kosten- bzw. Erlös-Struktur nicht aufgehoben, sondern nur (künstlich) zeitlich hinausgeschoben. Der aufzubringende Vorfinanzierungsaufwand für die Kommune würde sich aber bei Vorliegen einer Unterdeckung

entsprechend erhöhen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist daher ,den Kalkulationszeitraum zu unterbrechen bzw. zu beenden und ab 1.1.2025 die Gebühren anzupassen.

 

Mit der Gebührenkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren wurde das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Röder beauftragt.

 

Die Kalkulation ergab folgende Gebühren:

Wassergebühr:                                           2,73 €/m³ (bisher 2,22 €)

Grundgebühr (Qn bis 2,5 m3 /h)            60,00 €/ Jahr (bisher 48,00 €/ Jahr)

Schmutzwassergebühr:                           2,07 €/m³ (bisher 1,69 €)

Niederschlagswassergebühr                  0,35 €/m²(bisher 0,29 €)