Beschluss:
Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Nach intensiver
Beratung fasst der Bauausschuss folgenden Beschluss:
Eine dauerhafte Nutzung des Altenheims als Flüchtlingsunterkunft auf
dem Grundstück Fl.-Nr. 135/4, Eichenplatz 6 wird von Seiten der Gemeinde nicht
gewünscht und steht der Verwirklichung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde
Bubenreuth entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf
Nutzungsänderung wird nicht erteilt.
Einer weiteren temporären Nutzung des jetzigen Status, wie im Sachverhalt beschrieben, steht durch den heutigen Beschluss jedoch nichts entgegen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 21.12.2021 den Beschluss
über die Aufstellung eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre im
Bereich des Eichenplatzes 6 in der Ortsmitte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 135/4
zur Sicherung der planerischen Ziele der Gemeinde in diesem Gebiet.
Ziel des Bebauungsplanes 5/35 Eichenplatz 6 ist es, gemäß Integriertem
städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) die zukünftige Nutzung in diesem
Bereich mit dem aufgelassenen Anwesen eines ehemaligen Pflegeheims zu regeln
und damit für das Quartier eine verträgliche Neuordnung der Fläche auf den Weg
zu bringen.
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die
vorübergehende Nutzung des Altenheimes als Flüchtlingsunterkunft angeordnet.
Nun liegt der Gemeinde Bubenreuth jedoch ein Antrag auf Nutzungsänderung des
Alten- und Pflegeheims zu einer Flüchtlingsunterkunft vor; eine zeitliche
Begrenzung wurde nicht angegeben.
Im Gremium soll heute beraten werden, ob eine dauerhafte Nutzung des Altenheims als Flüchtlingsunterkunft gewünscht ist oder ob der Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt werden soll.
