Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeiderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Herrn Markus Hößl in den Gemeinderat vorliegen. Herr Markus Hößl folgt damit dem asu dem Gremium ausgeschiedenen Gemeinderat Herrn Hans-Jürgen Leyh als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.


Mit Beschluss vom 25.06.2024 ist Herr Hans-Jürgen Leyh aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ausscheiden eines seiner Mitglieder entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin (Art. 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).

 

Der nächste Listennachfolger wurden von der Verwaltung über ein mögliches Nachrücken informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er das Mandat annehmen möchte.

 

Listennachfolger gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste der CSU gewählten Gemeinderatsmitglieds Hans-Jürgen Leyh ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Herr Markus Hößl.

 

Erster Bürgermeister Stumpf hat Herrn Markus Hößl mit Schreiben vom 11.06.2024 gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG i.V.m. § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass er nach dem Ausscheiden von Herrn Hans-Jürgen Leyh in den Gemeinderat nachrückt.

 

Herr Markus Hößl hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt annehmen werde.

 

 

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 


Anwesend:

12

/ mit

11

gegen

0

Stimmen