Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern und 2 Einzelhäusern mit insgesamt 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/116, Rudelsweiherstraße 16/16a wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Beim noch einzureichenden Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nur unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt:

 

  1. Die mit Flachdächern geplanten Häuser sind zwingend mit einer PV-/Thermie­anlage auszustatten.

 

  1. Die Baudurchführung ist so zu gestalten und vor allem der Straßenverlauf ist so zu planen, dass eine Vielzahl der für das Grundstück charakteristischen Bäume erhalten werden.

 

  1. Die Oberflächenentwässerung ist in das vorhandene Rudelsweihergrabensystem einzubinden.

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt an der Rudelsweiherstraße. Der Bebauungsplan hierzu ist gemäß Urteil vom 26.04.2018 unwirksam. Der ausführlichen Urteilsbegründung kann man aber entnehmen, dass das vorliegende Baugrundstück wohl am ehesten dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zurechenbar ist. Die bauplanungsrechtliche Einordung durch die Gemeinde hätte sich dann an den Vorgaben des § 34 BauGB zu orientieren.

 

Sowohl in der Bauausschusssitzung vom 16.07.2019 als auch durch das Landratsamt mit Bescheid vom 07.10.2019 wurde bereits positiv über einen damals eingereichten Antrag auf Vorbescheid entschieden. Darauf baut die nun vorliegende Planung auf, jedoch mit leicht veränderter Gebäudepositionierung auf dem Grundstück. Geplant ist eine Neubebauung mit 5 Baukörpern, davon 3 Doppelhäuser und 2 Einzelhäuser, in denen insgesamt 8 Wohneinheiten vorgesehen sind. Die Doppelhäuser sollen ähnlich einem Kettenhaus durch die Garagen getrennt werden. Laut vorliegender Planung soll zur Erschließung der einzelnen Teilgrundstücke eine Stichstraße gebaut werden, ähnlich wie auf den Nachbargrundstücken. Die jeweiligen Doppelhäuser sollen über eine private Zufahrt erschlossen werden und alle notwendigen Wegerechte sollen grundbuchrechtlich gesichert werden.

 

In der Bauausschusssitzung am 22.10.2019 und der Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 wurde einer ähnlich geplanten Bebauung auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 497, 485/677 und 485/678, Nähe Rudelsweiherstraße 12a, bereits zugestimmt.

 

Da keine großen Abweichungen zur ersten Planung vorliegen und in der Bauausschusssitzung vom 22.10.2019 und der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 einer ähnlich geplanten Bebauung auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 497, 485/677 und 485/678, Nähe Rudelsweiherstraße 12a, bereits zugestimmt wurde, sieht die Verwaltung auch hier keinen Grund das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

 

 

 


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen