Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Erklärung von Herrn Christian Dirsch vom 28.11.2021 zur Kenntnis und stellt fest, dass er sein Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegt.

 


Herr Christian Dirsch hat in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 mündlich und mit Schreiben vom 28.11.2021 Herrn Bürgermeister Norbert Stumpf mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied niederlegt. Er bittet den Gemeinderat, ihn von dem Amt zu entbinden.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, und zwar jederzeit und ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssten – die Bestimmung erklärt die insoweit abweichende Regelung des Art. 19 Gemeindeordnung (GO) über die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern ausdrücklich für nicht anwendbar.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen