Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt das Schreiben des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt mit den dort getroffenen Aussagen bzgl. der Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 497/3 und 198/4, Nähe Rudelsweiherstraße 12a, zur Kenntnis.

 

Entgegen der Meinung des Landratsamtes sieht der Bauausschuss das Einfügegebot des § 34 Abs. 1 BauGB allerdings als nicht erfüllt an. Das gegenständliche Bauvorhaben soll auf einer Fläche errichtet werden, die bisher Teil eines sehr großen, lediglich mit einem einzelnen Baukörper bebauten Grundstücks war. Dieses Grundstück und seine Teilflächen wurden erst jetzt in kleinteilige Parzellen zerlegt, einzig dem Zweck dienend, möglichst viele Gebäude hier unterzubringen. Hierdurch soll eine, vom Bestand ganz erheblich abweichende, Bebauung realisiert werden. Und nicht nur vom Bestand auf diesem früheren Einzelgrundstück. Auch die direkt angrenzenden Nachbargrundstücke sind nicht, wie vom Landratsamt dargestellt, in ähnlicher Weise bebaut, sondern weisen auf Grund ihrer Größe und somit auch im Verhältnis der bebauten zur unbebauten Grundstücksfläche doch ein wesentlich anderes Bild auf als das gegenständliche Bauvorhaben (bzw. die geplanten Bauvorhaben in Gänze betrachtet). Das direkt angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 497/1 ist zudem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eindeutig als Außenbereich/Wald eingestuft worden.

 

Nach Auffassung des Bauausschusses fügt sich das geplante Bauvorhaben also weder nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, als auch nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher auch nach nochmaliger Betrachtung nicht erteilt werden.

 


Sachverhalt:

 

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 8. Juni 2021 bereits abschließend behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Nähere Einzelheiten können den damaligen Unterlagen entnommen werden.

 

Ebenso wird auf das Schreiben des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 2. September 2021 verwiesen (siehe Anlage).

 

 

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen