Sitzung: 14.09.2021 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Nach Vortrag und Beratung erteilt der Bauausschuss dem vorgelegten Konzept die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Südhang“ bezüglich der Dachneigung, dem 2. Vollgeschoss und der Erhöhung der GFZ das gemeindliche Einvernehmen.
Sachverhalt:
Das
Grundstück Damschkestraße 61 befindet sich im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans „Südhang“. Der bisher eingereichte
Bebauungsvorschlag fand nicht die Zustimmung des Gremiums. Den beantragten
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde daher das gemeindliche
Einvernehmen nicht erteilt.
Das
Landratsamt Erlangen – Höchstadt hat mit Email vom 03.08.2021 die Gemeinde
Bubenreuth jedoch darauf hingewiesen, dass bereits bei dem Nachbargrundstück
seitens der Gemeinde Bubenreuth erheblich weitergehende Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt wurden.
Der
Eigentümer des Anwesens Damaschkestraße 61 hat nun die ausgearbeiteten
Planungskonzepte für die Neubebauung des Grundstücks in städtebauliche
3D-Modelle umwandeln lassen und möchte diese dem Gremium in der Sitzung
vorstellen.
Diese
wurden vom Eigentümer bereits mit dem Landratsamt (Frau Endlicher) besprochen,
um deren Standpunkt zur etwaigen Genehmigungsfähigkeit der Varianten
abzuklären.
Email
des Eigentümers vom 30.08.2021:
„….Auch
die Rückmeldung des Landratsamtes möchte ich Ihnen hiermit noch weiterleiten.
Frau
Endlicher hat uns hierzu wie folgt Stellung genommen:
„wir haben uns die verschiedenen Varianten angesehen
und hinsichtlich der notwendigen Befreiungen besprochen, auch im Hinblick auf
das laufende Genehmigungsverfahren für das Nachbargebäude.
Fl.Nr. 486/1:
Eine Befreiung für ein Flachdach können wie nicht
in Aussicht stellen.
Die Befreiung für das 2. Vollgeschoss wurde bereits
im Vorbescheid erteilt.
Die Befreiung von den Baugrenzen können wir in
Aussicht stellen, da die Abweichung zum Vorbescheid nicht gravierend ist.
Die Befreiung für die abweichende Dachneigung können
wir in Aussicht stellen, da die Abweichung ähnlich ist wie im erteilten
Vorbescheid.
Eine Befreiung von der GFZ bis zu 0,60 wäre
aus unserer Sicht noch möglich, da eine solche Befreiung auch für das
Nachbargebäude in Aussicht gestellt wurde.“
Nach
Abstimmung mit unserem Architekten Herrn Seissl möchten wir Ihnen hiermit nun
Vorschlagen die gesammelten Ergebnisse zusammen mit unseren Planungskonzepten
und Modellen in der nächstmöglichen Bauausschusssitzung des Gemeinderates auch
den Mitgliedern des Gremiums persönlich vorstellen zu dürfen.“
Hinweis:
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht im neuen Paragrafen 31 Absatz 3 BauGB als
planerisches Ziel künftig die erleichterte Erteilung von Befreiungen von den
Festsetzungen der Bebauungspläne vor, um die Schaffung von Wohnraum zu
erleichtern. Zitat: „ (3) In einem
Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann
mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des
Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung
auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist. Von Satz 1 kann nur bis zum Ende der Geltungsdauer der
Rechtsverordnung nach § 201a Gebrauch gemacht werden.“
Diese
Rechtsverordnung wurde in Bayern zwar noch nicht erlassen, aber zumindest ist
der Wille des Gesetzgebers hieraus bereits erkennbar.
Krankheitsbedingt
ist der Planer in der Sitzung leider nicht anwesend. Um eine Verschiebung der
Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zu vermeiden, hat
sich die Verwaltung entschlossen, anhand der vorliegenden 3-D-Darstellungen der
verschiedenen Varianten das Bauvorhaben selber vorzustellen und zu erläutern.
Nach eingehender, teils kontrovers geführter Diskussion, wird der im Folgenden
dargestellte Beschluss gefasst.
Anwesend: |
5 |
/ mit |
4 |
gegen |
1 |
Stimmen |