Beschluss:
Der Gemeinderat von Bubenreuth beschließt den Planentwurf in der
Fassung vom 22.09.2020 nach Maßgabe der heute beschlossenen redaktionellen
Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der satzungsbeschlossene Plan erhält das Datum vom 15.12.2020. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekanntzumachen, sobald seitens des Landratsamtes
Erlangen-Höchstadt die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
durchgeführte 4. FNP-/LSP-Änderung genehmigt ist.
Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschluss tritt der BBP/GOP
Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ in Kraft.
Auf den Sachverhalt unter TOP 60.2 und 60.2.1 wird verwiesen
Der Gemeinderat fasst folgenden Satzungsbeschluss:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |