Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat
(Zu
dem Tagesordnungspunkt ist Dipl.-Ing. Jörg Meier, Ingenieurgesellschaft Höhnen
& Partner, als Sachverständiger geladen und erschienen.)
Für den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/29
„Sportgelände Steinbuckel II“ in der Fassung vom 22.09.2020 erfolgte gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020
die förmliche Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung.
Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der
Planbegründung und dem separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestandsplan;
Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Ermittlung naturschutzfachlicher Eingriff;
Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 5: Dokumentation
artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen, Anlage 6: Übersichtslageplan externe
Kompensations-fläche) jeweils in der Fassung vom 22.09.2020, die schalltechnische Untersuchung und die
vorgenannten Stellungnahmen mit
umweltrelevanten Informationen wurden im oben angeführten
Zeitraum im Rathaus öffentlich ausgelegt. Darauf wurde mit ortsüblicher
Bekanntmachung vom 25.9.2020 und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde
hingewiesen; dort wurden die Unterlagen auch elektronisch bereitgestellt.
Die von der Planung
berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von der Auslegung in Kenntnis gesetzt und gemäß § 4a Abs. 3
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme gebeten.
Nachfolgend unter
TOP 60.2.1. werden die im Rahmen der (regulären) Öffentlichkeits- und der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt.