(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Dipl.-Ing. Jörg Meier, Ingenieurgesellschaft Höhnen & Partner, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Für den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ in der Fassung vom 22.09.2020 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 die förmliche Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung.

 

Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung und dem separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestandsplan; Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Ermittlung naturschutzfachlicher Eingriff; Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 5: Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen, Anlage 6: Übersichtslageplan externe Kompensations-fläche) jeweils in der Fassung vom 22.09.2020, die schalltechnische Untersuchung und die vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen wurden im oben angeführten Zeitraum im Rathaus öffentlich ausgelegt. Darauf wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 25.9.2020 und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde hingewiesen; dort wurden die Unterlagen auch elektronisch bereitgestellt.

 

Die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung in Kenntnis gesetzt und gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme gebeten.

 

Nachfolgend unter TOP 60.2.1. werden die im Rahmen der (regulären) Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt.