Beschluss:
Der Gemeinderat von Bubenreuth beschließt den Planentwurf in der
Fassung vom 22.09.2020 und stellt diesen fest. Die festgestellte Planversion
erhält das Datum vom 15.12.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die
festgestellte Planung zur 4. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungs-
und Landschaftsplanes dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt zur Genehmigung
vorzulegen.
Die erteilte Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Mit dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 4. FNP-/LSP-Änderung
wirksam.
Auf den Sachverhalt unter TOP 60.1. und 60.1.1 wird Bezug genommen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden Feststellungsbeschluss:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |