Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Durch die Erweiterung der bestehenden zweigleisigen Eisenbahnstrecke von Nürnberg nach Bamberg um zwei Gleise und Ersatz der außenliegenden Bahnsteige durch einen Mittelbahnsteig der S-Bahn-Station Bubenreuth wurden die 40 vorhandenen Fahrradabstellplätze und ein behindertengerechter PKW-Stellplatz auf der West- und Ostseite der Bahntrasse verdrängt. Die DB AG muss diese Stellplätze wiederherstellen und hat hierzu auf der Westseite der Bahnanlagen ein entsprechendes Grundstück erworben.

 

Da unabhängig davon die Bedarfsprognosen der VGN GmbH für die S-Bahn-Station aber einen Bedarf von rund 130 Abstellplätzen für Fahrräder ergeben, möchte die Gemeinde Bubenreuth zu den von der DB AG zu errichtenden möglichst viele weitere Fahrradabstelplätze verwirklichen. Nach langen und zähen Verhandlungen mit der DB AG hat nun die Gemeinde Bubenreuth eine Möglichkeit gefunden, dieses Vorhaben zu realisieren. Hierzu ist eine Vereinbarung mit der DB AG notwendig, in der die näheren Details festgelegt und geregelt werden.

 

Ein Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitet und Ende November 2020 an die DB AG zur Durchsicht und ggfs. Unterzeichnung zugeleitet. Ob die DB AG die Festlegungen dieses Entwurfs alle akzeptiert, steht noch nicht fest, eine Reaktion der DB AG ist bisher nicht erfolgt.

 

Die Eckpunkte dieses Entwurfs in Kürze zusammengestellt:

 

1.    Die DB AG errichtet auf einem Grundstück östlich der Bahnanlage einen Bike-and-Ride-Anlage für 40 Fahrräder. Die Stellplatzfläche wird befestigt, überdacht, mit einer Beleuchtungsanlage versehen und auf möglichst kurzem Weg (Zufahrtsrampe und Treppenanlage) an den Zugang zum Mittelbahnsteig angebunden.

2.    Auf der restlichen Grundstücksfläche errichtet die Gemeinde Bubenreuth 44 weitere Abstellplätze in gleicher Art und Ausführung wie unter 1. beschrieben.

3.    Die Gemeinde Bubenreuth bestimmt Art und Weise der Ausführung der vorgenannten Anlagen, plant diese und lässt sie errichten.

4.    Die DB AG übernimmt die Planungskosten für die gesamte Anlage, stellt der Gemeinde Bubenreuth unentgeltlich die dafür notwendige Grundstücksfläche zur Verfügung und kommt für die gesamten Grundleistungen der Baudurchführung (Herrichten der Fläche, Bau von Rampe und Treppenanlage, Entwässerung, Installation der Beleuchtungseinrichtung) sowie anteilmäßig für die Erstellung von 40 überdachten Fahrradabstellplätzen auf.

5.    Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt die Mehrkosten für die Herstellung von 44 zusätzlichen Stellplätzen und nach Abschluss der Maßnahmen in ihr Eigentum die gesamte hergestellte Anlage sowie den Grund und Boden aus dem Eigentum der DB AG und kommt für den laufenden Unterhalt etc. auf.

6.    Die Gemeinde Bubenreuth errichtet im Parkhaus „Bruckwiesen II“ bzw. ersatzweise auf einer Freifläche dort einen behindertengerechten Parkplatz und unterhält diesen dauernd. Hierfür ist eine Ablösesumme von 15.000,00 EUR von der DB AG an die Gemeinde Bubenreuth zu zahlen.

 

Die von der Gemeinde geschätzten Baukosten und die jeweiligen Anteile für die DB AG und die Gemeinde können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Ebenso sind eine Aufstellung mit den von der Gemeinde geplanten Baumaßnahmen und Errichtungsstandards der Einhausung der Fahrradabstellplätze sowie eine Lageplanskizze als Anlage beigefügt.

 

Ausdrücklich hinzuweisen ist nochmals auf die Tatsache, dass es sich bei der oben geschilderten Vorgehensweise bzw. der finanziellen Aufteilung um die Vorstellungen der Gemeinde handelt. Erfahrungsgemäß wird vor allem bei der Festlegung der jeweiligen Anteile noch nachzuverhandeln sein.