Sitzung: 28.07.2020 Bauausschuss
Wortprotokoll:
(Zu dem Tagesordnungspunkt sind als Sachverständige Herr Florian Reichel von der Deutschen Reihenhaus und von dem Stadtplanungsbüro Markert Frau Martina Häring und Herr Matthias Fleischhauer geladen und erschienen.)
In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.06.2020 wurden Festlegungen zum Bebauungsplan getroffen, die inzwischen mit der Deutschen Reihenhaus wie folgt kommuniziert worden sind:
1. Die Belange des sozialen Wohnungsbaus sind im
Verhältnis von 20 bis 30 vom Hundert mit zu berücksichtigen.
Deutsche Reihenhaus: Dies ist problematisch, da keine Mietverwaltung
durchgeführt wird und die Wohnungen ausschließlich zum Verkauf angeboten
werden. Allerdings kann ein Angebot der Deutschen Reihenhaus gegeben werden,
rund 20% der Wohnungen zu besonderen Konditionen an „Bubenreuther“ Bewerber
abzugeben.
2. Es sind wertige (überdachte, evtl. auch
abschließbare) Fahrradabstellplätze in ausreichender Anzahl ober- und/oder
unterirdisch (Tiefgarage) vorzusehen.
Deutsche Reihenhaus: Fahrradständer werden im Regelfall nur mit Bügel
(Rahmenbügel) ausgestattet. Allerdings kann die Überdachung in unserem Fall
zugesagt werden.
3. Es ist eine ausreichende Anzahl an
Ladestationen für Zweiräder mit einzuplanen.
Deutsche Reihenhaus: Akkus der
Pedelecs werden i.d.R. in den Wohnungen geladen, evtl. kann in Verbindung einer
PKW-Ladesäule eine Anschlussmöglichkeit für e-Bikes/Pedelecs realisiert werden,
wenn dies abrechnungstechnisch sinnvoll realisierbar ist. In der Tiefgarage
werden Anschlüsse für Normalstrom (230V) zur Verfügung stehen.
4. Der Anschluss an ein Nahwärmenetz ist mit den
gemeindlichen Vorhaben abzustimmen.
Deutsche Reihenhaus: Wenn die Vorhaben zeitlich passend realisierbar
sind, ist ein Anschluss natürlich möglich. Kontakt zur IfE:
Sven Schuller, M.Eng.,
Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden, Kaiser-Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg, Tel.: +49 9621 / 482-3933,
Tel.: +49 9602 / 93-96895,
E-Mail: sv.schuller@oth-aw.de
5. Ein
Freiflächengestaltungsplan/Grünordnungsplan ist zu fertigen; die vorgesehenen
Festsetzungen hierzu sollten detaillierter und umfänglicher ausfallen.
Deutsche Reihenhaus: Der Grünordnungsplan ist in den B-Plan integriert.
6. Die Möglichkeit von Carsharing sollte
konzeptionell und baulich mit vorgesehen werden. Hierfür könnte eine
Reduzierung der ansonsten lt. Satzung erforderlichen Stellplätze in Aussicht
gestellt werden; die Modalitäten hierzu wären noch abzustimmen.
Deutsche Reihenhaus: Carsharing ist kein Problem, wird auch schon in
anderen Projekten (z.B. Wendelstein, Röthenbach) der Deutschen Reihenhaus umgesetzt.
Anpassung des Stellplatzschlüssels im Zuge eines CarSharing-Angebotes.
7. Die notwendige Infrastruktur und die Plätze
und Einrichtungen für E-Ladesäulen sind verbindlich mit in den Bebauungsplan,
ober- und/oder unterirdisch (Tiefgarage), aufzunehmen und zu schaffen.
Deutsche Reihenhaus: Doppelsäule
wird realisiert, evtl. auch in Verbindung mit einem E-Fahrzeug des Carsharing-Angebotes.
8. Die Möglichkeit zur Nutzung von
Solarenergiequellen, auch auf evtl. geplanten Flachdächern, ist einzuplanen.
Deutsche Reihenhaus: In die Haustechnik kann solare Energie nicht
eingespeist werden. Eine externe Betreiberlösung ist zu prüfen.
9. Eine intensive Regenwassernutzung, z.B. in
Form von Zisternen, ist zu ermöglichen und baulich vorzusehen.
Deutsche Reihenhaus: Eine Zisterne, mit der Oberflächenwasser für die
Bewässerung der Grünflächen genutzt werden kann, ist realisierbar; sie soll so
dimensioniert werden, dass dann eine Wasserrückhaltung mittels Stauraumkanal
und gedrosselter Einleitung in die Kanalisation entbehrlich ist. Das
Fassungsvermögen der Zisterne ist noch zu berechnen. Eine „Grauwassernutzung“
im Gebäude, die ein zweites Leitungsnetz erfordern würden, ist nicht
realisierbar.
10. Eine üppige Fassaden- und Dachbegrünung ist,
dort wo möglich und sinnvoll, im Bebauungsplan festzusetzen und durchzuführen.
Deutsche Reihenhaus: Dachbegrünung
in Abstimmung mit einer möglichen Solarenergie ist möglich.
11. Wegen seiner Lage wäre das Objekt auch für
eine gewerbliche bzw. Nutzung durch Freiberufler prädestiniert (Praxisräume zur
Ausübung medizinischer Hilfsberufe, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw.).
Wie steht die Deutsche Reihenhaus dazu?
Deutsche Reihenhaus: Ist nicht
ausgeschlossen und kann realisiert werden, wenn ein Käufer einer Wohnung, etwa
im EG, diese umbaut und als Praxisräume nutzt oder vermietet. Das ist allein
Sache des künftigen Eigentümers der jeweiligen Wohnung, nicht aber der
Deutschen Reihenhaus.
12. Die zu errichteten Einheiten werden nach dem
Konzept der Deutschen Reihenhaus als Eigentumswohnungen ausschließlich im
Verkauf angeboten. Besteht auch die Möglichkeit, dass die Wohnungen von der
Deutschen Reihenhaus auch zum Mieten angeboten werden? oder besteht auch eine
Möglichkeit auf Mietbasis?
Deutsche Reihenhaus: Das
Geschäftsgebiet der Deutschen Reihenhaus ist ausschließlich der Bau von frei
verkäuflichen Wohneinheiten (Reihenhaus oder Geschosswohnung), nicht die Vermietung.
Das Gremium nimmt den mit der Deutschen Reihenhaus (DRH) geführten Dialog zur Kenntnis und akzeptiert die teils erhobenen Einwände des Investors.
Zu Nr. 2:
Bisher sind für ca. 48 Wohneinheiten 45 bis 50
Fahrradabstellplätze vorgesehen, was im Gremium als nicht ausreichend angesehen
wird. Vielmehr sei auf die Zahl der Zimmer abzustellen (pro Wohn-, Schlaf- und
Kinderzimmer ein Fahrradabstellplatz). Laut DRH wären bei einer Reduzierung der
Kfz-Stellplätze pro wegfallenden Stellplatz zusätzlich sechs
Fahrradabstellplätze realisierbar.
Dazu schlägt Bürgermeister Stumpf vor, vom Bubenreuther Stellplatzschlüssel in
der Weise abzuweichen, dass für Wohnungen mit einer Größe von bis 75 m2
(statt 60 m2) ein, darüber zwei Stellplätze geschaffen werden
müssen.
Zu Nr. 3:
Pro Tiefgaragenstellplatz wird eine Steckdose (230 Volt) zur Verfügung stehen, die über den jeweiligen Wohnungszähler läuft. Dies ermöglicht das Laden von E-Bikes und – mit einer von dem Eigentümer oder der Eigentümerin zu installierenden Wallbox – auch von Autos.
Zu Nr. 6:
Die DRH realisiert CarSharing üblicherweise mit einem
eigenen Vertragspartner
und exklusiv für die Bewohner und Bewohnerinnen des jeweiligen Objekts.
Vorstellbar sei aber auch eine Kooperation mit einem lokalen Anbieter.
Der Bürgermeister schlägt vor, der DRH für das CarSharing-Konzept fünf
erforderliche Kfz-Stellplätze zu erlassen.
Der Bürgermeister beauftragt die Ausschussmitglieder, seine Vorschläge (siehe oben zu Nr. 2 und Nr. 6) in ihren Fraktionen bis 15.08.2020 abzustimmen und ihm das Ergebnis mitzuteilen.
Die DRH sichert zu, die Wohnungseinheiten gemäß derzeitigem Planungsstand nach Wohnungsgrößen und Zahl der Zimmer aufzuschlüsseln.