Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestimmt die Zeit bis zum Ende der Amtsperiode des vorangegangenen Gemeinderats (30.04.2020) als Ferienzeit und setzt für diesen Zeitraum den Finanzausschuss der Amtsperiode 2014/20 als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 Gemeindeordnung ein; die Besetzung mit Mitgliedern und Vertretern und die Führung des Vorsitzes bleiben unverändert wie im Finanzausschuss. Für die notwendige Teilnahme an den Sitzungen des Ferienausschusses wird eine Entschädigung bzw. Verdienstausfall wie für Gemeinderatssitzungen gewährt (§ 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).

 

Dieser Beschluss ergänzt die Geschäftsordnung 2014/20 und gilt rückwirkend zum 15.04.2020.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.03.2020 hat das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration den Gemeinden empfohlen, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) einzusetzen. Der Ferienausschuss erledigt ohne jede Einschränkung in der Ferienzeit alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder beschließende Ausschüsse zuständig wären. Damit „ersetzt“ er in der Ferienzeit den Gemeinderat ebenso wie die sonstigen Ausschüsse. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat wegen der Pandemie die Zeit bis zum Ende der abgelaufenen Amtsperiode am 30.04.2020 als „Ferienzeit“ definiert und den Finanzausschuss als Ferienausschuss eingesetzt.

 

Der dazu erforderliche Beschluss wurde ausnahmsweise im Umlaufverfahren getroffen, indem über einen per Mail an die Gemeinderatsmitglieder versandten Beschlusstext abgestimmt wurde.

 

Zum Umlaufverfahren wird in dem genannten Ministerialschreiben ausgeführt, dass der Sitzungszwang und der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit Umlaufbeschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Verfahren in kommunalrechtlicher Hinsicht grundsätzlich ausschlössen. Eine Ausnahme hielte das Ministerium in kommunalrechtlicher Hinsicht nur auf Grund der gegenwärtigen Situation und nur für den Fall der kurzfristig erforderlichen Einsetzung eines Ferienausschusses für zulässig. Dieser Beschluss solle in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats rückwirkend bestätigt werden.


Anwesend:

17

/ mit

16

gegen

1

Stimmen