Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen im Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/545, Birkenallee 126, wird erteilt. Gleichzeitig wird eine Befreiung von der Nr. 11 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 5/3 „Südhang“ – Maß der baulichen Nutzung – im Hinblick auf die Überschreitung der GFZ bei der Bauweise E+I um 0,05 auf 0,45 gewährt.


Sachverhalt:

 

Die geplante Nutzungsänderung soll in einem Gebäude durchgeführt werden, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ liegt. Durch die Nutzungsänderung möchte der neue Eigentümer die bereits seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts bestehenden Zustände baurechtlich absichern.

 

Die zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 wird um 0,05 überschritten, da die rechnerisch nachgewiesene GFZ 0,45 beträgt. Angesichts der Tatsache, dass durch die beantragte Nutzungsänderung keine neuen Fakten geschaffen werden und die GFZ bereits bei Errichtung des Gebäudes in den 70er Jahren beanstandungsfrei überschritten wurde und in Verbindung mit einer hier problemlos möglichen Nachverdichtung wird empfohlen, für die geringfügige Überschreitung der GFZ von 0,05 eine entsprechende Befreiung zu erteilen. Weitere bauplanungsrechtliche Gründe, die gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sprechen würden, sind nicht erkennbar. Der lt. gemeindlicher Stellplatz- und Garagensatzung zusätzlich erforderliche Stellplatz ist nachgewiesen.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen