Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt
folgende Satzung:
„Erste Satzung der Gemeinde Bubenreuth
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt aufgrund
-
von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264) BayRS 2024-1-I, das
zuletzt durch
§ 1 ÄndG vom 8. 3. 2016 (GVBl. S. 36) geändert worden ist, und
-
des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl S.
43), BayRS
2013-1-1-F, das zuletzt durch § 1 Nr. 33 der Verordnung vom 22. Juli 2014
(GVBl. S. 286) geändert worden ist,
folgende
Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Gemeinde
Bubenreuth über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer
Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung – FGS –) vom 24. März 2016 wird wie folgt
geändert:
In § 4
Abs. 1, §§ 5 und 6 wird die jeweils vierte Spalte gestrichen und ihr
Inhalt aufgehoben; die ab 01.04.2016 geltenden Gebühren gelten nach dem
31.03.2018 weiter.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.
April 2018 in Kraft.
(Ausfertigung)
In seiner Sitzung am 15.03.2016 hat der Gemeinderat Bubenreuth eine zweistufige Erhöhung der Grabnutzungs- bzw. Bestattungsgebühren beschlossen.
Wie bereits im Finanzausschuss besprochen, lag dieser zweistufigen Erhöhung keine detaillierte Kalkulation der jeweiligen Gebühren zu Grunde, was die Rechtsprechung jedoch mittlerweile verlangt.
Derzeit kalkuliert ein externes Beratungsbüro die einzelnen Friedhofs- und Bestattungsgebühren im Auftrag der Gemeinde neu; das Ergebnis wird bis Mitte des Jahres erwartet. Es erscheint daher sinnvoll, die von der Friedhofsgebührensatzung zum 01.04.2018 vorgesehene Erhöhung auszusetzen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |