Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seines nachfolgenden Beschlusses, der mit seinem vollen Wortlaut wiedergegeben wird, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. 9 in der Sitzung am 30.01.2018:

a)    Auf Grund des für die Gemeinde attraktiveren modularen Aufbaus und in Anbetracht des jährlich aufzuwendenden Basispreises wird der Erste Bürgermeister beauftragt, mit der SüdWasser GmbH, Bauhofstraße 5 in 91052 Erlangen, entsprechende Verträge/Vereinbarungen über die Betriebsunterstützung/Kooperation im Bereich Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Bubenreuth abzuschließen. Die Vereinbarung ist so zu gestalten, dass der jährlich fixe Basispreis – so wie im Entwurf mit Stand 11.01.2018 näher dargestellt – in Höhe von maximal 65.000,00 EUR netto pro Jahr nicht überschritten wird. Die Preisgleitklausel sieht eine jährliche Erhöhung von 2,5 % zum 01.01. eines jeden Jahres vor. Das eigene Personal ist als Ergänzung dieser Betriebsunterstützungs-/Kooperationsmaßnahme entsprechend aus- oder weiterzubilden.

b)    Basierend auf dem Angebot Nr. KV17-0331 vom 26.09.2017 ist mit der Erlanger Stadtwerke AG ein Vertrag über die Bereitstellung des Löschwasser-Grundschutzes für die Anwesen Rudelsweiherstraße 2 bis 32, basierend auf dem o.g. Angebot und dort näher beschrieben, in Höhe von 17.483,45 EUR netto pro Jahr abzuschließen.

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen