Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth wird Gründungsmitglied der zu errichtenden Wohnungsbaugesellschaft GEWO Land GmbH. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister, den Gesellschaftsvertrag nach dem Stand des Entwurfs vom 07.02.2018 und die Gesellschaftervereinbarung nach dem Stand des Entwurfs vom 07.02.2018 abzuschließen sowie einen Anteil in Höhe von 5.000 Euro an der Gesellschaft zu zeichnen.

 

Die Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftervereinbarung gilt auch für den Fall, dass im Wortlaut der jeweiligen Entwürfe noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden und auch für den Fall, dass der Entwurf des Gesellschaftsvertrags inhaltlich noch angepasst werden muss, weil Gründungsmitglieder noch hinzu- oder zurücktreten und sich in diesem Zusammenhang auch das Stammkapital der Gesellschaft entsprechend ändert (§ 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags).

 

Der in der Gemeinderatssitzung am 30.01.2018 unter TOP 5 gefasste Beschluss wird aufgehoben.


Zur Gründung einer (weiteren) Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt (und darüber hinausgreifender Bereiche in der Nachbarschaft der Stadt Erlangen) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 30.01.2018 den Ersten Bürgermeister bevollmächtigt und beauftragt, sowohl den Gesellschaftsvertrag als auch die Gesellschaftervereinbarung, jeweils nach dem Entwurfsstand vom 24.11.2017, abzuschließen.

 

Wie sich aus dem nun vorliegenden, noch einmal geänderten und mit den Rechtsaufsichtsbehörden abgestimmten Entwurf der Gesellschaftervereinbarung ergibt (Stand vom 07.02.2018 mit markierten Änderungen), fallen entgegen den bisherigen Verabredungen nun doch laufende Kosten auch für die Gemeinden (Gesellschafter) an, die (noch) nicht bauen, und zwar in Höhe von 500,00 Euro jährlich (§ 4 Abs. 2 Gesellschaftervereinbarung).

 

Die weiteren Ergänzungen betreffen lediglich Konkretisierungen und Verfahrensfragen ohne inhaltlichen Belang.

 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bis zur Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung noch weitere Gründungsmitglieder hinzutreten oder gegebenenfalls auch bisher vorgesehene Gründungsmitglieder zurückziehen, ist im Beschlusstext eine Klausel für die erforderliche Flexibilisierung enthalten.

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

11

gegen

5

Stimmen