Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
Dritte Satzung der Gemeinde
Bubenreuth
zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 13.
Dezember 2016 (GVBl. S. 351) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde
Bubenreuth folgende
Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde
Bubenreuth vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.07.2017, wird
wie folgt geändert:
§ 5 Abs.
1 erhält folgende Fassung:
„(1) Für die Betreuung während der jeweiligen
Betreuungszeiten werden für jeden angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats
August folgende Betreuungsgebühren erhoben:
a) kurze Betreuungszeit: 45,00 Euro,
b) regelmäßige Betreuungszeit: 65,00 Euro,
c) lange Betreuungszeit: 85,00 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
(Ausfertigung)
In
seiner Sitzung vom 11.01.2018 hat der Finanzausschuss über eine Anpassung der
Mittagsbetreuungsgebühren beraten.
Gemäß
der Abrechnung des Schuljahres 2016/2017 werden die Gesamtkosten der
Mittagsbetreuung in Höhe von rund 145.000 EUR wie folgt finanziert:
·
in
Höhe von ca. 62.000 EUR durch die Gebühren,
·
in
Höhe von ca. 24.000 EUR durch staatliche Zuschüsse und
·
in
Höhe von ca. 59.000 EUR
durch allgemeine Deckungsmittel aus dem gemeindlichen Haushalt.
Der
Finanzausschuss möchte ein derart hohes jährliches Defizit nicht auf Dauer
hinnehmen und empfiehlt eine moderate Erhöhung des finanziellen Beitrags der
Eltern.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die monatlichen Gebühren – bisher sind dies für die kurze Betreuungszeit 35,00 EUR, für die regelmäßige 55,00 EUR und für die lange 75,00 EUR – um jeweils 10,00 EUR zu erhöhen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |