Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

Dritte Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

 

Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.07.2017, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Für die Betreuung während der jeweiligen Betreuungszeiten werden für jeden angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats August folgende Betreuungsgebühren erhoben:

a)    kurze Betreuungszeit:                           45,00 Euro,

b)    regelmäßige Betreuungszeit:              65,00 Euro,

c)    lange Betreuungszeit:                           85,00 Euro.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

 

(Ausfertigung)


In seiner Sitzung vom 11.01.2018 hat der Finanzausschuss über eine Anpassung der Mittagsbetreuungsgebühren beraten.

 

Gemäß der Abrechnung des Schuljahres 2016/2017 werden die Gesamtkosten der Mittagsbetreuung in Höhe von rund 145.000 EUR wie folgt finanziert:

·         in Höhe von ca. 62.000 EUR durch die Gebühren,

·         in Höhe von ca. 24.000 EUR durch staatliche Zuschüsse und

·         in Höhe von ca. 59.000 EUR durch allgemeine Deckungsmittel aus dem gemeindlichen Haushalt.

 

Der Finanzausschuss möchte ein derart hohes jährliches Defizit nicht auf Dauer hinnehmen und empfiehlt eine moderate Erhöhung des finanziellen Beitrags der Eltern.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die monatlichen Gebühren – bisher sind dies für die kurze Betreuungszeit 35,00 EUR, für die regelmäßige 55,00 EUR und für die lange 75,00 EUR – um jeweils 10,00 EUR zu erhöhen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen