Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von N.N. zum Anbau an das bestehende Reihenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/241, Sudetenstraße 25, kann in Aussicht gestellt werden. Durch die vorgelegte, stark überarbeitete und reduzierte Tekturplanung werden die nachbarlichen Belange weit weniger tendiert und das geforderte Rücksichtnahmegebot des § 34 BauGB ist nach Meinung der Gemeinde eingehalten. Sollte der noch einzureichende formelle Tekturantrag nicht wesentlich von den bereits vorliegenden Planungen abweichen, kann der Erste Bürgermeister den Antrag im Rahmen der laufenden Verwaltung behandeln.


Sachverhalt:

 

Das zu behandelnde Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 behandelt; das gemeindliche Einvernehmen konnte damals nicht erteilt werden.

 

Maßgeblicher Kritikpunkt für die damalige Entscheidung war eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Rahmen des Einfügeerfordernisses des § 34 BauGB. Nun haben die Antragsteller eine stark überarbeitete Version des Bauvorhabens, abgestimmt mit dem Landratsamt in Erlangen, zur nochmaligen Beratung und evtl. Beschlussfassung durch den Bauausschuss vorgelegt. Mit E-Mail vom 23.06.2016 haben die Mitglieder des Bauausschusses ein Anschreiben der Bauherren mit den überarbeiteten Planunterlagen erhalten, eine nochmalige Anlage zu vorliegendem TOP entfällt deshalb.

 

Die grundsätzlichen Aussagen vom 12.04.2016 zu dem Bauvorhaben bleiben zwar bestehen, jedoch ist durch die geänderte, im Umfang deutlich reduzierte Planung das angesprochene Rücksichtnahmegebot nach Dafürhalten der Verwaltung jetzt eingehalten. Zwar ist eine Beeinträchtigung der Nachbarn immer noch gegeben, diese ist aber als nicht als so erheblich anzusehen, dass eine Bebauung verhindert werden sollte. Das gemeindliche Einvernehmen sollte daher in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen