Sitzung: 19.04.2016 Gemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Die vorhandenen Mehrfamilienwohnhäuser auf der Südseite der Geigerstraße sollen umfangreich saniert und mit Erweiterungsanbauten versehen werden. Vor der eigentlichen Bauantragstellung soll die Gemeinde Kenntnis von dem Vorhaben erlangen.
Vorstand Jürgen Timpel und Architekt Helmut Reck von der Baugenossenschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt eG. informieren über das geplante Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 4 Mio. EURO.
Die bestehende Wohnanlage wird um rund 1.030 m² erweitert, sodass dann insgesamt 3.060 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen. Die Größe der neu errichteten Wohnungen beträgt zwischen 46 und 75 m², wobei die Wohneinheiten im Erdgeschoss barrierefrei ausgeführt werden.
Die bereits bestehenden Wohnungen entsprechen nach der Sanierung dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55. Beheizt wird die gesamte Wohnanlage mit einer auf dem Dach installierten Luftwärmepumpe.
Diese Baumaßnahme – ein frei finanzierter Wohnungsbau – wird in zwei bis drei Bauschritten realisiert mit voraussichtlichem Baubeginn Anfang 2017; Fertigstellung in 12 – 14 Monaten.
Für die Mieter stehen während der Umbauphase sowohl derzeit bereits leer stehende Wohnungen als auch die als erstes errichteten Neubauten zur Verfügung. Nach Fertigstellung haben die Bewohner die Wahl, wieder in ihre ursprüngliche Wohnung zurückzukehren oder im Neubau zu bleiben.
Eine Anhebung der Nettomieten kann nicht vermieden werden. Durch die Senkung der Nebenkosten aufgrund besserer Isolierung, Umstellung des Heizsystems, Austausch der Fenster usw. erhöhen sich die gesamten Mietkosten jedoch nur geringfügig.
In der anschließenden Diskussion begrüßen die Mitglieder des Gemeinderates das Vorhaben, da dadurch neuer und hochwertigerer Wohnraum geschaffen und eine ortsverträgliche Lösung angestrebt wird. Die Baugenossenschaft wird ersucht, die Mieter bei den Übersiedlungen zu unterstützen sowie generell Nachteile für die Bewohner nach Möglichkeit zu vermeiden.
Ausführlich diskutiert wird über die lt. Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde erforderlichen Stellplätze. So muss für Wohneinheiten bis 60 m² ein Stellplatz vorhanden sein, bei einer Größe über 60 m² sind zwei Stellplätze erforderlich. Außerdem sieht die Satzung vor, dass bei mehr als vier zusammenhängenden Stellplätzen bzw. Garagen diese über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen sind. Derzeit sind 12 Stellplätze vorhanden, nach erfolgter Nachverdichtung sollen 54 Stellplätze entstehen.
GRM Pfeiffer äußert seine Bedenken zu den Stellplätzen, auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit vor allem für Ältere und Schulkinder, und erachtet den Bau einer Tiefgarage für notwendig.
GRM C. Dirsch sieht die Stellplätze ebenfalls problematisch, weil viele Grünflächen dafür zugebaut werden.
Vorstand Jürgen Timpel entgegnet, dass der Bau einer Tiefgarage aus Kostengründen bisher nicht in Erwägung gezogen werde, da die Baukosten für einen Tiefgaragenstellplatz 20.000,-- EURO betragen. Dies widerspreche der Absicht der Baugenossenschaft, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen.
Zur Problematik der Verkehrssicherheit weist der Vorsitzende darauf hin, der Gehweg könne in diesem Bereich auf die andere Straßenseite verlegt sowie eine verkehrsberuhigte Zone geschaffen werden.
Die Wohnungsgenossenschaft wird die Mieter in einer Mieterversammlung im Sitzungssaal des Rathauses noch detailliert über das Projekt informieren.
Die Baugenossenschaft wird abschließend ersucht, eine Vergleichsberechnung der Kosten für Tiefgarage und Stellplätze aufzustellen.
