Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Wegen umfangreicher Ergänzungen und einiger Änderungen ist es erforderlich, die Bestattungs- und Friedhofssatzung (BFS) sowie die Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung neu zu erlassen. Neu aufgenommen in die Satzungen wurde die nun mögliche Bestattung in „Urnengräbern am Baum“ (§ 19 BFS). Entfallen ist der nicht mehr zulässige Benutzungszwang für das Leichenhaus.

 

Die Gebührensatzung bewirkt eine moderate Gebührenerhöhung in zwei Stufen, wie dies im Finanzausschuss vorberaten worden war.