Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung des bestehenden Reiheneckhauses und Neubau eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/407, Sudetenstraße 14, wird in Aussicht gestellt. Allerdings soll die geplante Garage/Carport/Werkstatt bis in Höhe der Gebäudefluchtlinie nach Süden verschoben werden um das Sichtfeld der Blumenstraße frei zu halten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu behindern. Sollte der noch einzureichende Bauantrag nicht wesentlich von dem vorgelegten Bebauungsvorschlag abweichen, kann der Erste Bürgermeister die Angelegenheit im Rahmen der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit regeln. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Der Umbau des Anwesens Sudetenstraße 14 wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.01.2014 behandelt. Der Ausschuss konnte das erforderliche gemeindliche Einvernehmen allerdings nicht erteilen, da ein Einfügen – vor allem der Dachlandschaft – in die Eigenart der näheren Umgebung als nicht gegeben angesehen wurde. Auch wurde befürchtet, dass evtl. das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt werden könnte und die Angelegenheit deshalb an den Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung weitergeleitet. Eine Behandlung im Plenum entfiel dann jedoch, da der Antrag auf Vorbescheid vorher von den Antragstellern zurückgezogen wurde.

 

Der jetzt vorliegende Bebauungsvorschlag weicht wesentlich vom ursprünglichen Antrag ab und fügt sich nach Meinung der Verwaltung erheblich besser in die nähere Umgebung ein. Zwar werden auch jetzt deutlich modernere Komponenten in den Anbau eingebracht, stellen aber einen durchaus gelungenen Akzent zur bestehenden Reihenhausbebauung (Siedlerhäuser) der frühen Nachkriegszeit dar. Die Vorgaben des § 34 BauGB werden, so weit erkenntlich, eingehalten und das gemeindliche Einvernehmen sollte in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen