Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von N.N. zur Errichtung von überdachten Trockenplätzen mit geringer Höhe auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 138, Nähe Mozartstraße 12, wird erteilt. Evtl. notwendige weitere Maßnahmen, z.B. Abrundungs- oder Einbeziehungssatzung, nach Maßgabe des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt sind noch durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist gem. rechtskräftigem FNP der Gemeinde Bubenreuth als Mischgebiet (MI) vorgesehen. Es grenzt unmittelbar an ein gewerblich genutztes Grundstück und ist nicht erschlossen. Das Grundstück liegt im Außenbereich.

 

Der Antragsteller benötigt für seinen holzverarbeitenden Betrieb wegen des bevorstehenden Neubaus der ICE-Strecke dringend Ausweichmöglichkeiten zur Lagerung von Tonhölzern. Die bereits vorhandenen Lagermöglichkeiten sind nach Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) durch die DB AG nicht mehr zu gebrauchen. Siehe hierzu auch die ausführlichen Erläuterungen des Antragstellers, die als Anlage beiliegen.

 

Wegen der besonderen Begleitumstände, die eine Gefährdung der Existenz des Gewerbebetriebes zumindest befürchten lassen und der Lage des Baugrundstücks in unmittelbarer Nähe (angrenzend) zum bereits bestehenden Betriebsgrundstück des Antragstellers, sollte das gemeindliche Einvernehmen – trotz der Lage im Außenbereich – erteilt werden. Evtl. notwendige Maßnahmen, die eine Bebauung auf diesem Grundstück auch rechtlich möglich machen (z.B. Abrundungssatzung), sind nach Maßgabe der Baugenehmigungsbehörde (LRA Erlangen-Höchstadt) noch durchzuführen.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen