Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nrn. 10/27 und 10, Nähe Wiesenweg 14/16, wird – so wie vorgelegt – erteilt. Die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, wird darauf hingewiesen, dass der geplante Abbruch des auf dem Baugrundstück stehenden alten Sandsteinhauses (Bauernhaus aus der Mitte des 18. Jh.) evtl. denkmalschützende Aspekte berührt (das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz) und bittet um entsprechende Prüfung und ggfs. die Einleitung weiterer Schritte.


Sachverhalt:

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Bubenreuth auf einer Fläche, die als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO  ausgewiesen ist. Ein Bebauungsplan ist für diese Grundstücke nicht aufgestellt.

 

Soweit ersichtlich, werden die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten, sonstige baurechtliche Vorschriften scheinen nicht berührt. Für das Wohngebäude werden die nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen Stellplätze nachgewiesen. Nach der noch durchzuführenden Grundstücksteilung soll ein Baugrundstück mit rund 907 m² entstehen. Im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse ist das Grundstück also ausreichend groß dimensioniert. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen