Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau einer Schleppgaube und Errichtung eines Balkons an dem bestehenden Wohngebäude auf der Fl.-Nr. 102/4, Birkenallee 24 wird, so wie beantragt, erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen FNP und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen; ein Bebauungsplan existiert dort nicht. So weit erkenntlich, werden die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten. Nachbarschützende Vorschriften der BayBO werden nicht verletzt; das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen