Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 378/18, Meisenweg 21 wird, so wie beantragt, erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der festgesetzten Baugrenzen, entspricht also insoweit den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Terrassenüberdachungen sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1. Buchstabe g BayBO mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m eigentlich verfahrensfrei, allerdings müssen die erforderlichen Abstandsflächen nach BayBO eingehalten werden. Dies ist hier nicht der Fall. Durch die Baugenehmigungsbehörde sind deshalb im Rahmen einer isolierten Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften Befreiungen zu erteilen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen solche Befreiungen, zumal der betroffene Grundstückseigentümer (direkt angrenzendes Nachbargrundstück) seine Zustimmung erteilt hat; das gemeindliche Einvernehmen sollte daher erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen