Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch und Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 152/46, Joseph-Otto-Kolb-Straße 12 wird, so wie beantragt, erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Bubenreuth in einem Gebiet, das als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der geplante Neubau des Wintergartens ist baugenehmigungspflichtig.

 

So weit erkennbar, werden die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten. Lediglich das nachbarschützende Erfordernis von Abstandsflächen im Sinne von Art. 6 BayBO wird nicht eingehalten. Vom Erfordernis der Abstandsflächen kann nur die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen einer isolierten Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften Befreiungen erteilen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine solche Befreiung, zumal der betroffene Grundstückseigentümer (direkt angrenzendes Nachbargrundstück) seine Zustimmung erteilt hat; das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen