Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.01.2014 wurden bereits umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes genehmigt, die zur Durchführung des Bauvorhabens – noch vor Rechtskraft der angestrebten Bebauungsplanänderung – notwendig sind. Durch die Baugenehmigungsbehörde wurde mit Bescheid vom 19.03.2014 ein entsprechender Vorbescheid auf Basis des gemeindlichen Beschlusses erteilt.

 

Da der nun vorliegende Antrag auf Baugenehmigung sowohl den Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 21.01.2014 als auch den Festlegungen des genehmigten Vorbescheids des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 19.03.2014 vollumfänglich entspricht, wurde die Angelegenheit im Rahmen der laufenden Verwaltung bereits an die Baugenehmigungsbehörde mit positiver gemeindlicher Stellungnahme weitergeleitet; das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Der Gemeinderat erhält hiermit Kenntnis von dem Vorgang.