Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth beschließt folgendes Ratsbegehren:

 

Sind Sie dafür,

 

-          dass Bubenreuth seine bestehenden Entwicklungschancen nutzt und dazu die Bauleitplanung „Rothweiher“ zur Siedlungserweiterung fertigstellt, unter der Voraussetzung, dass eine Verkehrserschließung über das „Hoffeld“ verwirklicht bzw. umgesetzt werden kann

 

-          und gleichzeitig für die „Posteläcker“, das Gebiet zwischen Bahn, Grundschule, katholischer Kirche, Birkenallee und Geigenbauersiedlung, unter Einbeziehung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Ortsentwicklung“ ein Nutzungskonzept erstellt.

 

Dieses Ratsbegehren soll gleichzeitig mit dem Bürgerentscheid und der Europawahl am 25.05.2014 durchgeführt werden.

 

Der Stimmzettel ist nach dem vorliegenden Muster (Test 1) zu gestalten und herzustellen. Änderungen in der Form (Größe und Schriftart) bleiben der Verwaltung vorbehalten.

 


Wortprotokoll:

 

GRM Schäfer erläutert seinen Antrag vom 19.03.2014 und weist daraufhin, dass dieser Antrag mit GRM Reiß erarbeitet wurde.

 

Für das im Flächennutzungsplan zwischen dem alten Ort und der Geigenbauersiedlung für eine Wohn- bzw. eine gemischte (Wohnen und Gewerbe) vorgesehene Gebiet (sogenannte „Posteläcker“) ist zuerst ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Machbarkeitsstudie) erforderlich, in dem der absehbare Bedarf nach bestimmten Gebäuden, Bauformen und Infrastruktureinrichtungen, die Belange des Lärm- und Hochwasserschutzes sowie die Anbindung des Gebiets an das vorhandene Straßennetz und die daraus resultierende Verkehrsbelastung der bestehenden Wohnbebauung berücksichtigt werden müssen. Weiterhin sind eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen sowie die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Bereitstellung ihrer Flächen und zum Abschluss städtebaulicher Verträge zu ermitteln.

 

Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes „Rothweiher“ wird notwendiger Wohnbedarf in Bubenreuth realisiert. Für dieses Gebiet ist die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer vorhanden. Die Eigentümer treten 39 % der Fläche an die Gemeinde als öffentliche Bedarfsfläche ab.

 

Aus dem Ballungsraum N/FÜ/ER wird ein erheblicher Siedlungsdruck auf die umliegenden Gemeinden (unter anderem auch auf Bubenreuth) ausgeübt. Wenn man diesem Druck nachgeben will, lässt sich der Bedarf nach Wohnraum relativ kurzfristig nur im Gebiet Rothweiher decken. Andere Möglichkeiten gibt es nicht oder sie lassen sich nicht oder nicht rechtzeitig realisieren da:

·         keine Leerstände vorhanden sind, die belegt werden könnten,

·         keine Brachen oder Konversionsflächen vorhanden sind, die für Wohnen genutzt werden könnten,

·         die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaulandreserven sich wegen fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer nicht realisieren lassen,

·         Nachverdichtung städtebaulich problematisch ist (zusätzlicher Verkehr, keine ausreichenden Straßen, keine Parkplätze, Verstädterung – siehe Geigenbauersiedlung und Südhang).

 

Wenn Bubenreuth sich der absehbaren demografischen Entwicklung entgegenstellen will – und es hätte aufgrund seiner günstigen Lage anders als manche andere Gemeinde dazu die Möglichkeiten – dann sollte Rothweiher nicht weiter verzögert oder gar verhindert werden. Gleichzeitig sollte ein „integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ erstellt werden, um zu prüfen, ob und wie die Posteläcker als Ortszentrum entwickelt werden können, woran es sicherlich auch Zweifel gibt (Lärm, mangelnde Anbindungsmöglichkeiten an ausreichende Verkehrswege, Vorrang des Hochwasserschutzes).

 

Ein lähmender, unreflektiert pauschaler Planungs- und Entwicklungsstopp für das Baugebiet „Rothweiher“ und alle anderen Bebauungspläne wird abgelehnt.

 

Dieses Ratsbegehren soll zusammen mit dem durch das Bürgerbegehren initiierten Bürgerentscheid und damit folglich am Tag der Europawahl, also am Sonntag, den 25. Mai 2014, stattfinden.

 

Im Verlauf der Aussprache bittet GRM Karl um eine Sitzungsunterbrechung. Der Vorsitzende unterbricht daraufhin für 15 Minuten die Sitzung.


Anwesend:

14

/ mit

11

gegen

3

Stimmen