Sitzung: 08.04.2014 Gemeinderat
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:
· Der Verwaltung liegt ein Angebot über
Containerlösungen für eine eventuelle dritte Eingangsklasse der Grundschule und
für die Erweiterung der Mittagsbetreuung vor. Dieses Angebot beziffert sich auf
114.500 EUR zur Miete auf 4 Jahre oder auf 164.815 EUR beim Kauf der
Container.
· Die Wendeschleife, die für den Omnibusverkehr
während der Sperrung des Mausloches erforderlich ist, wurde fertiggestellt und
kann benutzt werden.
Äußerungen aus dem Gemeinderat:
·
GRM Schäfer fragt, wann ein Mitarbeiter von OVF im Gemeinderat
den „Baustellenfahrplan“ vorstellt, der während der Baumaßnahmen der Bahn
gelten soll.
·
GRM Schelter-Kölpien bittet darum, ein möglichst großes Schild
mit dem Hinweis der Sperrung des Mausloches bereits jetzt anzubringen, damit
die Autofahrer frühzeitig über die Sperrung informiert sind. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass
dies bereits in Bearbeitung ist.
·
GRM Horner erkundigt sich danach, wann die durch Widerspruchsbescheid überzahlten
Straßenausbaubeiträge an die Widerspruchsgegner ausgezahlt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass die
Berechnung bereits erfolgt ist und die Schreiben die nächsten Tage zur Post
gehen.
·
GRM Karl fragt an, ob bereits eine Reaktion der Stadt Erlangen auf die Kostenteilung
des Mauslochs bzw. auf die Sicherstellung des Radwegs während der Bauzeit
vorliegt. Der Vorsitzende erläutert,
dass noch Verhandlungen ausstehen, um Einzelheiten der Vereinbarung zu klären.
Äußerungen aus der Zuhörerschaft:
·
Herr Meyer fragt an, ob bei der Errichtung eines Gasanschlusses über bzw. in einem
privaten Grundstück mit mehreren Eigentümern ein einzelner Eigentümer die
Errichtung verhindern kann. Der Vorsitzende
erklärt, dass die Gemeinde Bubenreuth hierzu keine Auskunft geben kann und
dafür eher ein Notar zu Rate zu ziehen wäre.
·
Herr Meyer möchte weiter wissen, ob die Gemeinde Bubenreuth verpflichtet ist,
jedem Schulkind einen Mittagsbetreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende erläutert, dass es einen
Anspruch auf einen Platz nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität der
Einrichtung gibt. Jedoch hat die Gemeinde Bubenreuth bisher immer versucht, den
gesamten Bedarf an Mittagsbetreuungsplätzen zu decken.
