Wortprotokoll:

Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:

·      Der Verwaltung liegt ein Angebot über Containerlösungen für eine eventuelle dritte Eingangsklasse der Grundschule und für die Erweiterung der Mittagsbetreuung vor. Dieses Angebot beziffert sich auf 114.500 EUR zur Miete auf 4 Jahre oder auf 164.815 EUR beim Kauf der Container.

·      Die Wendeschleife, die für den Omnibusverkehr während der Sperrung des Mausloches erforderlich ist, wurde fertiggestellt und kann benutzt werden.

Äußerungen aus dem Gemeinderat:

·         GRM Schäfer fragt, wann ein Mitarbeiter von OVF im Gemeinderat den „Baustellenfahrplan“ vorstellt, der während der Baumaßnahmen der Bahn gelten soll.

·         GRM Schelter-Kölpien bittet darum, ein möglichst großes Schild mit dem Hinweis der Sperrung des Mausloches bereits jetzt anzubringen, damit die Autofahrer frühzeitig über die Sperrung informiert sind. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass dies bereits in Bearbeitung ist.

·         GRM Horner erkundigt sich danach, wann die durch Widerspruchsbescheid überzahlten Straßenausbaubeiträge an die Widerspruchsgegner ausgezahlt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass die Berechnung bereits erfolgt ist und die Schreiben die nächsten Tage zur Post gehen.

·         GRM Karl fragt an, ob bereits eine Reaktion der Stadt Erlangen auf die Kostenteilung des Mauslochs bzw. auf die Sicherstellung des Radwegs während der Bauzeit vorliegt. Der Vorsitzende erläutert, dass noch Verhandlungen ausstehen, um Einzelheiten der Vereinbarung zu klären.

Äußerungen aus der Zuhörerschaft:

·         Herr Meyer fragt an, ob bei der Errichtung eines Gasanschlusses über bzw. in einem privaten Grundstück mit mehreren Eigentümern ein einzelner Eigentümer die Errichtung verhindern kann. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Bubenreuth hierzu keine Auskunft geben kann und dafür eher ein Notar zu Rate zu ziehen wäre.

·         Herr Meyer möchte weiter wissen, ob die Gemeinde Bubenreuth verpflichtet ist, jedem Schulkind einen Mittagsbetreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende erläutert, dass es einen Anspruch auf einen Platz nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität der Einrichtung gibt. Jedoch hat die Gemeinde Bubenreuth bisher immer versucht, den gesamten Bedarf an Mittagsbetreuungsplätzen zu decken.