Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Nachdem sowohl im „1. Bubenreuther Bürgerforum“ als auch mehrfach von Mitgliedern des Gemeinderates angeregt wurde, für „Flüchtlinge“ (im rechtlichen Sinne sind dies Asylbewerber oder sogenannte „Kontingentsflüchtlinge“ aus Kriegs- oder Unruhegebieten) Unterkünfte zu schaffen, hat sich die Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken in Verbindung gesetzt und über mögliche Standorte und Liegenschaften gesprochen.

 

Als geeigneter Standort wurde das Kleinfeld des Schulsportplatzes ausgewählt. Die Regierung von Mittelfranken würde dort für ca. 50 Asylbewerber – vorwiegend Familien – in einstöckiger Containerbauweise ein Wohnheim vom Staatlichen Bauamt errichten lassen. Das Wohnheim würde zunächst für eine Dauer von fünf bis zehn Jahren bestehen bleiben.

 

Die Eignung des Standortes ergibt sich aus seiner Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und ärztlicher Versorgung.

 

Die Asylbewerber werden im Auftrag der Regierung von Mittelfranken von leistungsfähigen Sozialdiensten (AWO, Caritas, Diakonie o.ä.) betreut. Für den Gebäudebetrieb und -unterhalt sorgt ein Hausmeister.

 

In einem ersten Schritt wäre zu entscheiden, ob die Gemeinde Bubenreuth grundsätzlich bereit ist, eine Fläche auf dem Schulgelände für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.

 

Dann wären die genaue Lage und Größe der benötigten Fläche noch mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen und ein Pachtvertrag abzuschließen. Die Pacht orientiert sich – entsprechend den kommunalrechtlichen Bestimmungen – an den Bodenrichtwerten.

 

Schließlich ist für die Errichtung der Unterkunft eine Baugenehmigung des Landratsamtes erforderlich, zu der das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass wohl auch die Initiative „Flüchtlingshilfe“ eher von der Aufnahme von zwei bis drei Familien, maximal 15 bis 20 Personen, im Gemeindegebiet ausgegangen ist. Die notwendige und beabsichtigte Betreuung von mehr oder gar 50 Asylbewerbern könne von den ehrenamtlich in der Initiative Tätigen nicht geleistet werden.

 

Auch sei es nicht erstrebenswert, dass eine Container-Unterkunft aufgebaut werde, denn dies könne Irritationen in der Bevölkerung auslösen. Die Flüchtlinge sollten vielmehr vorrangig in Wohnungen untergebracht werden. Der Vorsitzende weist aber darauf hin, dass ihm ungewollt leerstehende Wohnungen in Bubenreuth nicht bekannt seien; einen Aufruf werde er aber in das Mitteilungsblatt setzen.

 

Das weitere Vorgehen solle mit der Initiative Flüchtlingshilfe, dem Landratsamt und den weiteren einschlägig tätigen Behörden und Organisationen abgestimmt werden.