Beschluss: zurückgestellt

Wortprotokoll:

 

Auf den in der Sitzung am 30.07.2013 unter TOP 62 schon dargestellten und erörterten Sachverhalt wird Bezug genommen. Wie dort bereits bekanntgegeben, schlägt die Stadt Erlangen vor, die für die Erweiterung der Unterführung anfallenden Kosten nach dem „Verursacherprinzip“ und somit nach Flächenanteilen aufzuteilen. Danach entfallen von den vom Straßenbaulastträger zu tragenden Kosten 22 % auf die Verbreiterung für den kombinierten Geh- und Radweg, 12 % auf die Vergrößerung der Durchfahrtshöhe für den Bus- und Lkw-Verkehr und 66 % auf die Verbreiterung der Fahrbahn für den sonstigen motorisierten Verkehr. Die so den verschiedenen Verkehrsarten zugerechneten Kosten werden der Gemeinde Bubenreuth bzw. der Stadt Erlangen nach dem jeweiligen Ziel- und Quellverkehr zugeordnet, also danach, ob er in die Birkenallee oder in die Rudelsweiherstraße führt oder von dort kommt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat von Erlangen vorab, also noch vor der erst später durchgeführten Verkehrszählung und -befragung schon gefasst und auch die Gemeinde Bubenreuth um entsprechende (wortgleiche) Beschlussfassung gebeten. Dies hat der Gemeinderat bekanntlich in seiner Sitzung am 30.07.2013 abgelehnt.

 

Nunmehr liegt das Ergebnis der von der Bahn im Auftrag der Stadt Erlangen und der Gemeinde Bubenreuth durchgeführten Verkehrszählung vor. Nach deren Ergebnissen und unter Anwendung der vorgeschlagenen Gewichtung hat die Stadt Erlangen ein Teilungsverhältnis zwischen Stadt und Gemeinde von 47 : 53 errechnet. Diese Berechnung kann seitens der Gemeindeverwaltung nachvollzogen werden.

 

In der Aussprache wird aber deutlich, dass sich der Gemeinderat selbst in Kenntnis dieses Ergebnisses nicht in der Lage sieht, über den von der Stadt Erlangen unterbreiteten Beschlussvorschlag zu entscheiden. Vorher solle noch einmal juristischer Rat von dem mit der Prüfung der Kreuzungsvereinbarung beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Dr. Rude, eingeholt werden. Bis dorthin wird die Angelegenheit einvernehmlich vertagt.

 

GRM Winkelmann ist der Auffassung, dass sich mit der Verbreiterung der Unterführung die Gefahr für Radfahrer und Fußgänger (noch weiter) verschärft, da der motorisierte Verkehr beschleunigt werde. Problematisch sei, dass der unter der Brücke vorgesehene kombinierte Fuß- und Radweg an der Staatsstraße ende. Aus Bubenreuth kommende Radfahrer und Fußgänger mit Ziel Erlangen seien damit gezwungen, den Bubenreuther Weg im Einmündungsbereich unmittelbar hinter der Brücke über beide Fahrtrichtungen zu queren, um auf den Fußweg („Radfahrer frei“) entlang der Bayreuther Straße zu gelangen. Hier sei eine bessere Lösung anzustreben und in die Vereinbarungen mit Bahn und Stadt aufzunehmen.