Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

1.  Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durch­führung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

 

2.  Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas für den Lieferzeitraum 01.10.2014 bis 01.01.2019, die alle verfahrensleiten­den Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschrei­ben­de Stelle.

 

3.  Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.

 


Sachverhalt:

 

Die von einer größeren Zahl bayerischer Gemeinden mit E.on abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Erdgas laufen zum 30.09.2014 aus, so auch der Vertrag der Gemeinde Bubenreuth. Für Belieferung mit Erdgas hat die E.on Energie Deutschland GmbH der Gemeinde Bubenreuth ein Angebot für einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von zwei oder wahlweise drei Jahren unterbreitet.

 

Die unmittelbare Erteilung des Zuschlags auf dieses Angebot ist jedoch aus wettbewerbs- und haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich – vielmehr ist eine Ausschreibung durchzuführen. Die jährlichen Verbrauchsmengen der Liegenschaften belaufen sich auf ca. 450.000 kWh und somit auf ca. 26.000 EUR netto, auf zwei bzw. drei Jahre gerechnet folglich auf 52.000 EUR bzw. 78.000 EUR (jeweils ohne Mehrwertsteuer).

 

Der bayerische Gemeindetag bietet in Zusammenarbeit mit der Firma „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ wie schon bei der Vergabe von Stromlieferverträgen nun auch die Durchführung der Vergabe von Erdgasleistungen als Bundelausschreibungen an.

 

Ziel dieser Bündelausschreibungen ist es durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Die räumliche Losbildung erfolgt nach dem Grundsatz, dass die Losgröße von der ausgeschriebenen Gasmenge und der Zahl der Abnahmestellen her einen fairen Wettbewerb unter größeren wie auch kleineren Anbietern ermöglicht. Grundsätzlich ist geplant, dass sich die Lose an den Bezirksgrenzen orientieren. Werden die Lose aufgrund der Teilnehmerzahlen zu groß, werden zunächst die Planungsregionen, sodann die Landkreisgrenzen herangezogen.

 

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist Anbieter eines speziellen elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen. Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.

 

Der Dienstleistungspreis beträgt netto 800 EUR (davon Grundpreis: 650 EUR, drei. Abnahmestellen à 50 EUR).

 

Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereiterklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen, Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) treffen Vergabeausschüsse, die je nach Zahl der Teilnehmer für jeden Bezirk oder für mehrere Bezirke gebildet werden. In diesem sind die jeweiligen Bezirksvorsitzenden des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.

 

Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im März 2014 beginnen. Dafür ist erforderlich, dass die Datenerfassung durch die Teilnehmer bis spätestens 24.01.2014 abgeschlossen ist. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Gaslieferanten/Netzbetreiber beschafft.

 

Vor der Aussprache teilt der Vorsitzende mit, dass aus rechtlichen Gründen kein Weg an einem Vergabeverfahren vorbeiführt, weshalb der von der E.on angebotene neue Vertrag nicht ohne Vergleichsangebote abgeschlossen werden könne. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:

 


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(GRM Horner ist bei der Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.)