Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Eigentumswohngebäuden mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 437/5, Rathsberger Steige 21 und 21a wird erteilt. Die Vorgaben des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Bezug auf die Außenbereichsgrenze sind einzuhalten; die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 11 verbindlich festzulegen. In Abweichung von den vorgelegten Bauantragsunterlagen ist der gemäß gemeindlicher Stellplatz- und Garagensatzung erforderliche Besucherstellplatz oberirdisch anzulegen.


Sachverhalt:

 

Auf den bereits in verschiedenen Sitzungen und Ortsterminen behandelten Sachverhalt wird verwiesen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.07.2013 wurde der Antragstellerin letztendlich doch das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben in Aussicht gestellt, wenn dieses hinsichtlich Baumasse und Bauhöhe reduziert und die vom Landratsamt festgelegte Grenze zum Außenbereich nicht überschritten wird („blau gestrichelte Linie“).

 

Die Antragstellerin hat nun eine neue Planung eingereicht, bei der sämtliche o.g. Voraussetzungen eingehalten werden. Eine geringfügige Überschreitung der „blau gestrichelten Linie“ kann dabei außer Acht gelassen werden. Das Bauvorhaben wird in zwei freistehende Baukörper aufgeteilt, die lediglich im Untergeschoss mit einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden sind. Die Anzahl der Wohneinheiten wurde auf 10, mit der Option auf maximal 11, reduziert; die Anzahl der Stellplätze wird mit 23 angegeben.

 

Nach Beginn der Beratung zeigt sich, dass GRM Schmucker-Knoll und Erster Bürgermeister Greif persönlich beteiligt sein könnten. Erster Bürgermeister Greif übergibt deshalb die Sitzungsleitung an Zweiten Bürgermeister Seuberth. Nach Erkundung der Sach- und Rechtslage beschließt der Gemeinderat dazu wie folgt:

 

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Gemeinderats Greif und Schmucker-Knoll sind im Sinne des Art. 49 Gemeindeordnung persönlich beteiligt.

 

Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

5

Stimmen

(Die Mitglieder des Gemeinderats Greif und Schmucker-Knoll haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

Nach intensiver Befassung mit dem Beratungsgegenstand beschließt der Gemeinderat sodann wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

5

Stimmen

(Die Mitglieder des Gemeinderats Greif und Schmucker-Knoll nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)