Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2010 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

 


Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2010 ist örtlich geprüft und wurde durch Beschluss unter dem vorangegangenen TOP 76.1 festgestellt.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) kann unmittelbar nach der Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung erteilt werden.

 

Erster Bürgermeister Greif übergibt wegen persönlicher Beteiligung die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an Zweiten Bürgermeister Seuberth und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Der Vorsitzende beantragt, wie folgt zu beschließen:


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

1

Stimme

GRM Schmucker-Knoll ist bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. Erster Bürgermeister Greif nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)