Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2010 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2010 wird in der Fassung vom 11.03.2011 festgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2010 in fünf Sitzungen vom 07.12.2011 bis 15.02.2012 geprüft. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 08.01.2013 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert (siehe Anlagen). Mit Schreiben vom 07.02.2013 wurde der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2010 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat äußert den Wunsch, von der Verwaltung rechtzeitig über überplanmäßige Ausgaben informiert zu werden.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme

(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. GRM Horner stimmt mit Nein.)