Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung (Plan und Begründung je nach dem Stand vom 22.10.2013) mit der Maßgabe, dass unter Punkt 4 der textlichen Festsetzungen (Fußbodenhöhe) die Höhenangabe „max. 0,30 m“ in „max. 0,50 m“ geändert wird, und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung (Plan nach dem Stand vom 22.07.2013, Begründung nach dem Stand vom 22.10.2013).

 

Die Gemeinde führt zu diesen Entwürfen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und parallel dazu für die möglicherweise berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.


Sachverhalt:

 

Aus den Vorentwürfen des Bebauungsplans „Rothweiher“ und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden unter Berücksichtigung der Äußerungen in der frühzeitigen Behördenbeteiligung und in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  die Entwürfe des Bebauungsplans (Stand vom 22.10.2013) und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Plan Stand vom 22.07.2013, Begründung Stand vom 22.10.2013) entwickelt.

 

Wegen der Details darf auf die ausführlichen Begründungen zum Bebauungsplanentwurf und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen werden.

 

Nach kurzer Beratung – insbesondere auch mit dem planenden Ingenieur – beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

6

Stimmen

(Beratung und Beschlussfassung ohne Ersten Bürgermeister Greif; GRM Horner und GRM Karl stimmen mit Nein.)