Beschluss:
Zu 1.: Regierung
von Mittelfranken
Schreiben vom 30.10.2012 und
E-Mail vom 14.11.2012
Da die von der Regierung von
Mittelfranken mit Schreiben vom 30.10.2012 primär gewünschte Rücknahme von
Wohnbauflächen und deren Umwidmung in Landwirtschaftsflächen (entsprechend
ihrer momentanen Nutzung) nicht in Frage kommt – für die Posteläcker würde
damit der Eindruck erweckt, das langjährige städtebauliche Ziel des Aneinanderwachsens
des südlichen und nördlichen Ortsteils wäre aufgegeben worden – wird die
alternative Forderung der Regierung erfüllt.
Dazu werden in der Begründung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Festlegungen zur weiteren Wohnbaulandentwicklung von Bubenreuth aufgenommen.
Deren Kernaussage besteht darin, dass sich die Gemeinde Bubenreuth
verpflichtet, kein neues dem Wohnen dienendes Baugebiet auszuweisen und zu erschließen,
solange mit dem Gebiet Rothweiher die Nachfrage nach Wohnbauland befriedigt
werden kann (Nr. 2.2.4 der Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans).
Ausdrücklich nicht festgelegt wird, welche Wohnbau- oder gemischte Baufläche
als nächste einer Bebauung zugeführt werden soll, da sich dies nach den
jeweiligen künftigen Planungserfordernissen richten muss. Solle vorrangig ein
Zentrum gebildet werden, müssten zunächst die Posteläcker überplant werden, bestehe
jedoch ein vorrangiges Bedürfnis nach einem weiteren hochwertigen, insbesondere
ruhigen Wohngebiet, wären beispielsweise die Hirtenhausäcker einer weiteren
Bebauung zuzuführen – immer vorausgesetzt, die jeweiligen Eigentümer sind
verkaufsbereit.
Soweit die Regierung von Mittelfranken in ihrer landesplanerischen
Stellungnahme auf die bisherige Entwicklung der Einwohnerzahl, die amtliche
Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
und die Flächenbedarfsberechnung des Landesamts für Umwelt Bezug nimmt, ist dem
folgendes entgegenzuhalten:
Die Wohnbaulandbedarfsberechnung der Höheren Landesplanungsbehörde stützt sich
auf die amtliche Bevölkerungsprognose, die die Entwicklung über einen
5-Jahres-Zeitraum (2004 bis 2009) betrachtet und den dafür festgestellten
Verlauf auf einen in der Zukunft liegenden 20-Jahres-Zeitraum überträgt. Das
Wachstum von Bubenreuth lässt sich zumindest für die zurückliegenden 25 Jahre
einzig und allein auf einen positiven Wanderungssaldo zurückführen. Zuzüge
setzen jedoch belegbaren Wohnraum voraus. Der letzte Bebauungsplan, mit dem in
nennenswertem Umfang Wohnbauland generiert wurde, hat 1992 Rechtskraft erlangt
(„Bräuningshofer Wegäcker“). In dem 10-Jahres-Zeitraum von 1990 bis 2000 wurden
immerhin 300 und in dem darauf folgenden 10-Jahres-Zeitraum von 2000 bis 2010
aber nur noch 100 Wohnungen neu geschaffen[1], die
Wohnungen in dem letztgenannten Zeitraum kamen – soweit nicht noch Restflächen
im Gebiet „Bräuningshofer Wegäcker“ oder das nur wenige Häuser umfassende
Gebiet „Hirtenhausäcker I“ bebaut wurden – weitestgehend mit Umnutzung
gewerblicher Räume, Nachverdichtung und mit der Inanspruchnahme von Baulücken
zustande.
Die seit Jahren in Bubenreuth bestehende massive Nachfrage nach Bauland, das
vollständige Fehlen von (ungewollten) Leerständen, der stete Zuzug in den
Nachbargemeinden und im unmittelbar benachbarten Verdichtungsraum
Nürnberg/Fürth/Erlangen lassen begründeterweise den Schluss zu, dass in
Bubenreuth nicht die Einwohnerentwicklung den Wohnbaulandbedarf bestimmt,
sondern in Umkehrung sich die Einwohnerzahl nach der Verfügbarkeit von Wohnraum
richtet. Wir gehen deshalb von einer anderen Ausgangsituation aus, als sie der
Wohnbaulandbedarfsberechnung der Höheren Landesplanungsbehörde zu Grunde liegt
und rechnen damit, dass die Bevölkerung in den nächsten Jahren deutlich wächst,
aber nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Bauland mobilisiert werden
kann. Hierin sieht die Gemeinde ein probates Mittel, den negativen Wirkungen
des demographischen Wandels zu begegnen, eine nachhaltige Gemeindeentwicklung
zu sichern und so letztlich die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten
(siehe auch Nr. 2.2.3 a.a.O.).
Zu der Befürchtung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass das „Überangebot“
von Wohnbauflächen zu einer „überorganischen Siedlungsentwicklung“, führen könne,
ist festzustellen, dass auch in Bubenreuth grundsätzlich wie in Deutschland
allgemein die Mortalitätsrate die Fertilitätsrate übersteigt und der
entstehende Einwohnerschwund nur über Wanderungsgewinne ausgeglichen werden
kann. Auch können (wegen Eigentümerinteressen) und sollen nicht gleichzeitig
mehrere Baugebiete ausgewiesen und erschlossen werden, sondern diese
nacheinander und gegebenenfalls auch nur in Bauabschnitten. Vor diesem
Hintergrund erscheint ein sprunghaftes Ansteigen der Bevölkerung eher
unwahrscheinlich. Gleichwohl wäre in Bubenreuth eine überorganische
Wohnsiedlungsentwicklung nach dem Ziel B VI 1.3 des
Landesentwicklungsprogramms (alt – LEP 2006) sogar zulässig, da es an der
Entwicklungsachse Nürnberg-Bamberg im Stadt- und Umlandbereich des
Verdichtungsraums Nürnberg-Fürth-Erlangen liegt, die Arbeitsplätze in den
benachbarten Großstädten auf kurzem Weg zu erreichen sind und die Wegstrecken
überdies mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch des schienengebundenen ÖPNV
zurückgelegt werden können. Ergänzend wird auf die Ausführungen unter
Nr. 2.2.5 a.a.O. verwiesen.
Zu 2.: Landratsamt
Erlangen-Höchstadt, Naturschutz vom 31.10.2012
Dem Hinweis, dass die vorliegende 2. Änderung
des Flächennutzungsplans landschaftsplanerische Ziele berühre und daher eine
Fortschreibung des Landschaftsplans erfordere, wird dahingehend entsprochen,
dass die verbindenden Grünstrukturen zwischen dem Entlesbach, den Rothweihern
und dem Rothweihergraben in der FNP/LP-Änderung dargestellt werden.
Die angesprochene Entlesbach-Renaturierung liegt außerhalb des Geltungsbereichs
der 2. Änderung und wird demgemäß in der Fortschreibung des (gesamten)
Flächennutzungsplans, also in dessen bereits eingeleiteter 1. Änderung
berücksichtigt. Dort werden auch Ausführungen zu gegebenenfalls geänderten oder
ergänzten landschaftsplanerischen Zielsetzungen in die Begründung aufgenommen.
Zu 3.: Landratsamt
Erlangen-Höchstadt, Bauamt, vom 13.11.2012
An das Gebiet anschließend befindet
sich nördlich der Scherleshofer Straße ein kombinierter Spiel- und Bolzplatz
(3.000 m2) für Kinder bis 12 bzw. von 12 bis 18
Jahren. Zwei weitere Spielplätze (300 bzw. 600 m2) für
Kinder bis 12 Jahren liegen an der Bussardstraße bzw. Meisenstraße. Alle
drei Anlagen sind von der Mitte des Gebiets rund 300 m entfernt. In einer
Entfernung von rund 400 m liegt eine Skate-Anlage. Im Gebiet selbst und
auch an dem es tangierenden Entlesbach befinden sich in großem Umfang
Grünflächen, die auch zum Spielen in der Natur geeignet sind und dafür
zugelassen werden.
Zusätzlich zu den vom Landratsamt ermittelten Stellplätzen befinden sich
Längsparkplätze entlang aller Erschließungsstraßen, die in einer Breite von
10,5 m (im nördlichen Teil) bzw. 8,0 m (im südlichen Teil) ausgebaut
werden.
Die angesprochenen Festsetzungen wurden überprüft und teilweise gelockert.
Zu den genannten Belangen wurden entsprechende Ausführungen in die Begründung
des Bebauungsplan-Entwurfs aufgenommen.
Zu 4.: Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.11.2012
Die fehlenden Möglichkeiten, Brach- bzw. Konversionsflächen zu nutzen,
Leerstände zu beseitigen, Siedlungen nachzuverdichten, wurden bereits in der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargestellt (auf Nr. 2 unter dem
vorangehenden Beschluss wird Bezug genommen). Der Gemeinde bleibt somit –
unabhängig vom Standort neuer Siedlungsflächen – nichts anderes übrig, als
Landwirtschaftsfläche in Bauland umzuwandeln.
Seitens der betroffenen Landwirte wurden keine Einwendungen gegen die Baugebietsausweisung
auf ihren bewirtschafteten Flächen erhoben.
Zu 5.: Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg vom 08.11.2012
Der geforderte planerische und rechnerische Nachweis der ordnungsgemäßen Entwässerung
des Gebiets liegt sowohl für das Schmutzwasser als auch für das Niederschlagswasser
vor.
Angaben zum Schutzgut Boden wurden in den Umweltbericht aufgenommen.
Das Hochwasserschutzkonzept am Entlesbach wird mit dem
Bauabschnitt 2 A (unterhalb des Trennbauwerks bis zur Bahnlinie) noch
vor, spätestens mit der Erschließung des Baugebiets umgesetzt. Damit ist ein
Schutz mit einem Sicherheitszuschlag von 15 % mindestens vor einem
Hochwasser HQ 100 für die Siedlung und die angrenzenden Bereiche
gewährleistet; auf Festsetzungen für eine besondere hochwasserangepasste
Bauweise kann deshalb verzichtet werden.
Die Hinweise zur Erschließung werden bei der Ausführungsplanung der jeweiligen
Anlagen berücksichtigt.
[1] siehe Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, „Statistik kommunal 2011“ für Bubenreuth, S. 11
Sachverhalt:
Die nachfolgend genannten Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden können, wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebeten.
Ausdrücklich keine Einwände haben erhoben:
· das Amt für ländliche Entwicklung (Schreiben vom 30.10.2012),
· die Autobahndirektion Nordbayern (Schreiben vom 06.11.2012) mit Hinweis auf Werbeanlagen in Sichtweite der Autobahn,
· die DB Services Immobilien GmbH (Schreiben vom 14.11.2012) mit Bezugnahme auf die im vorgeschalteten Scopingverfahren abgegebene Stellungnahme,
· der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken (Schreiben vom 06.11.2012), der auf seine bereits im Scopingverfahren abgegebene Stellungnahme verweist, wonach er keine Einwendungen erhebt, wenn die mittelfristig nicht zu bebauenden Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden (Schreiben vom 24.01.2011); diese Einschränkung sei aber ausdrücklich nur als Hinweis zu verstehen (Schreiben vom 25.01.2011),
· die Stadt Baiersdorf (E-Mail vom 12.11.2012) mit Bezugnahme auf die von ihr im Scopingverfahren gegebenen Hinweise zum Hochwasserschutz, die in der Planung berücksichtigt sind,
· die Gemeinde Langensendelbach (Schreiben vom 15.10.2012).
Keine nochmalige Stellungnahme hat das Landesamt für Denkmalpflege, Bereich Bodendenkmäler, abgegeben, dessen im Scopingverfahren erteilten ausführlichen Hinweise auf die Rechtslage als „nachrichtliche Übernahmen“ Eingang in den Vorentwurf des Bebauungsplans gefunden haben.
Nachfolgend werden die von den Behörden geäußerten Anregungen, Bedenken und Einwendungen dargestellt. Ausgenommen davon bleibt die Äußerung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt als Immissionsschutzbehörde, über die nachfolgend unter TOP 74.4 gesondert beschlossen wird.
1. Regierung
von Mittelfranken,
Schreiben vom 30.10.2012 und E-Mail vom 14.11.2012
Die Regierung von Mittelfranken als
Höhere Landesplanungsbehörde bezieht sich auf ihre im Scopingverfahren mit
Schreiben vom 01.02.2011 erhobenen Einwände, dass in Bubenreuth weit über den
Bedarf hinaus Wohnbauflächen bereits „ausgewiesen“ seien – gemeint ist die
Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan – und dass die Ausweisung
eines zusätzlichen, im Flächennutzungsplan bisher nur zu einem kleinen Teil
berücksichtigten Gebiets nicht im Einklang mit den Erfordernissen der
Landesplanung und den baurechtlichen Anforderungen bezüglich der
Erforderlichkeit und der Bodenschutzklausel stehe.
Diese Einwendungen würden nur dann zurückgestellt, wenn die Gemeinde entweder
·
anteilig
zu den beabsichtigten neuen Wohnbauflächen bereits ausgewiesene Wohnbauflächen
zurücknimmt oder
·
im
Flächennutzungsplan verbindlich Prioritäten im Hinblick auf die zeitliche
Entwicklung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten und zusätzlich geplanten
Wohnbauflächen festlegt.
Die
dazu im Beschlussvorschlag beschriebenen Festlegungen wurden mit der Regierung
von Mittelfranken abgestimmt.
Mit E-Mail vom 14.11.2012 hat die Regierung von Mittelfranken allerdings erneut
darauf hingewiesen, dass über einen vorhandenen Bedarf hinaus Bauland ausgewiesen
bzw. Baulandreserven gebildet würden, woraus die Gefahr einer „überorganischen
Siedlungsentwicklung“ entstehe und ein landesplanerischer Zielkonflikt
geschaffen werde. Maßgeblich für diese Beurteilung sei die in den letzten
Jahren stattgefundene bzw. vom Landesamt für Statistik amtlich prognostizierte
Bevölkerungsentwicklung. Die Regierung von Mittelfranken bezieht sich damit und
auch ausdrücklich wiederum auf ihre ursprüngliche, im Scopingverfahren
abgegebene ablehnende Stellungnahme vom 01.02.2011, die sie wesentlich auf die
Wohnbaulandbedarfsberechnung der Flächenmanagement-Datenbank des Landesamts für
Umwelt stützt. Dort führt sie aus, dass der geltende Flächennutzungsplan (Flächennutzungsplan
2000) noch ungenutzte Wohnbauflächen in einem Umfang von 17,5 ha vorsehe,
zu denen mit dem Gebiet Rothweiher weitere 6,4 ha hinzukämen. So gehe der
wirksame Flächennutzungsplan von einem Bedarf nach Wohnbauflächen für eine
„Zielbevölkerung“ von 5.000 Einwohnern aus, die noch lange nicht erreicht sei
(Stand am 30.06.2010: 4.497 Einwohner). Für Bubenreuth sei wie für den gesamten
Landkreis Erlangen-Höchstadt von einer Bevölkerungszunahme von lediglich
1 % für das Jahr 2029 gegenüber dem Jahr 2009 auszugehen; Gründe, die für
ein künftig außerordentlich hohes Bevölkerungswachstum sprächen, seien insbesondere
im Hinblick auf die bisherige Entwicklung nicht erkennbar. Unter diesen
Umständen und unter Berücksichtigung eines Auflockerungsbedarfs errechne sich
bis 2029 ein Bedarf nach Wohnbauland von lediglich 6,4 ha.
2. Landratsamt
Erlangen-Höchstadt, Naturschutz, vom 31.10.2012
Das Sachgebiet Naturschutz stellt fest,
dass die Änderung des Flächennutzungsplans Ziele der kommunalen
Landschaftsplanung berühre und daher eine qualifizierte Fortschreibung des Landschaftsplans
erfordere.
Es bittet darum, die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in der Änderung des
Flächennutzungsplans/Landschaftsplans zu berücksichtigen sowie hinsichtlich der
landschaftsplanerischen Zielsetzung zu begründen. Dies gelte auch für die am
Oberlauf des Entlesbachs vorgenommenen Renaturierungen.
Gegen den Bebauungsplan bestünden keine Einwände. Erfordernisse zur Sicherung
vorgezogener artenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen ergäben sich aus der
artenschutzrechtlichen Prüfung nicht.
3. Landratsamt
Erlangen-Höchstadt, Bauamt, vom 13.11.2012
In seiner städtebaulichen Würdigung anerkennt
das Landratsamt die in der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs behandelte
Problematik, die letztlich zur Ausweisung des Gebiets Rothweiher führt.
Es weist sodann darauf hin, dass keine Spielplätze und lediglich rund acht
Kfz-Stellplätze vorgesehen seien.
Es stellt weiter fest, dass die Festsetzungen zu Dachneigung, Kniestock und Nebenanlagen
sehr restriktiv und wohl auch Grundzüge der Planung seien, weshalb
diesbezüglich im Vollzug des Bebauungsplans dann auch keine Befreiungen erteilt
werden könnten.
4. Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.11.2012
Das Amt bezieht sich auf das Landesplanungsgesetz und darauf, dass mit Grund
und Boden bei Siedlungsmaßnahmen schonend umgegangen werden müsse, da sie nicht
vermehrbar seien. Es weist auf den Verlust von Landwirtschaftsflächen hin.
5. Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg vom 08.11.2012
Das Amt weist darauf hin, dass der planerische und rechnerische Nachweis der
ordnungsgemäßen Entwässerung des Gebiets zu erbringen ist und darauf, welche
Angaben der Umweltbericht zum Schutzgut Boden enthalten soll. Vor der vollständigen
Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts müsse immer damit gerechnet werden, dass
der Rothweihergraben bei Starkregen über die Ufer treten könne. Eine hochwasserangepasste
Bauweise sei daher anzuraten. Im übrigen werden Hinweise zur
Erschließungsplanung gegeben (zur Trennentwässerung und Regenwasserbeseitigung,
zur bodenschonenden Ausführung der Bauarbeiten, zum weitestmöglichen Erhalt der
Funktion des Bodens, zur Berücksichtigung vorhandener Drainagen).
Nach kurzer Aussprache stellt GRM Karl folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:
Antrag:
Über den Unterpunkt möge namentlich abgestimmt werden.
|
Anwesend: |
16 |
/ mit |
8 |
gegen |
7 |
Stimmen |
(Beratung und Abstimmung ohne Ersten Bürgermeister Greif)
Namentliche
Abstimmung:
|
Eger, Johannes |
ja |
|
|
Hauke, Maria |
ja |
|
|
Horner, Andreas |
|
nein |
|
Johrendt, Hildegard |
|
nein |
|
Dr. Junger, Stephan |
ja |
|
|
Karl, Johannes |
|
nein |
|
Kipping, Petra |
|
nein |
|
Paulus, Annemarie |
ja |
|
|
Reiß, Heinz |
ja |
|
|
Schäfer, Tassilo |
ja |
|
|
Schelter-Kölpien, Birgit |
ja |
|
|
Schmucker-Knoll, Christa |
|
nein |
|
Seuberth, Wolfgang |
ja |
|
|
Sprogar, Christian |
ja |
|
|
Winkelmann, Manfred |
|
nein |
Folglich:
|
Anwesend: |
16 |
/ mit |
9 |
gegen |
6 |
Stimmen |
(Beratung und Abstimmung ohne Ersten Bürgermeister Greif)
