Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.09.2012 hat der Gemeinderat unter TOP 52.3 die Vorentwürfe des Bebauungsplans 5/26 „Rothweiher“ (nach dem Stand vom 30.11.2011) und der im Parallelverfahren durchzuführenden 2. Änderung des Flächennutzungsplans (nach dem Stand vom 23.11.2011) jeweils mit Begründung gebilligt, hinsichtlich des Vorentwurfs des Bebauungsplans jedoch mit der Maßgabe, dass die Ergebnisse des in derselben Sitzung vorgestellten Lärmgutachtens in den Vorentwurf eingearbeitet werden. Dies ist mit dem fortgeschriebenen Stand des Vorentwurfs des Bebauungsplans vom 27.09.2012 erfolgt.

 

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans (nach seinem fortgeschriebenen Stand) und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden sodann in der Zeit vom 1. bis einschließlich 29. Oktober 2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Mit Schreiben vom 15.10.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, um Stellungnahme zu den Vorentwürfen gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

Unter den nachfolgenden Unterpunkten der Tagesordnung werden die aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt.