Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

(siehe die beigefügte Anlage 1, die Bestandteil dieser Niederschrift ist)


Sachverhalt:

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 36.1 wird Bezug genommen.

 

In der Anlage 1 sind die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazu einzeln gefassten Beschlüsse gegenübergestellt.

 

Vor der Beratung und Abstimmung ist zu prüfen, ob die zu treffenden Entscheidungen Mitgliedern des Gemeinderats selbst, ihren Ehegatten oder Lebenspartner, ihren Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen können.

 

Seitens der Verwaltung wird auf den Beschluss unter TOP 10 der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 Bezug genommen. Änderungen an dem diesem Beschluss zugrundeliegenden Sachverhalt haben sich nicht ergeben. Demnach ist kein Mitglied des Gemeinderats persönlich beteiligt im Sinne des Art. 49 Abs. 1 GO.