Beschluss:
1.
Der Erste Bürgermeister
wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den
vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer
Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein
web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.
2.
Die Gemeinde
Bubenreuth überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für
elektrische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden
Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende
Stelle.
3.
Es soll im Rahmen
der Bündelausschreibung „100 % Ökostrom“ beschafft werden.
4.
Die Verwaltung
wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu
erfassen.
Sachverhalt:
Die von einer größeren Zahl bayerischer Gemeinden mit Eon abgeschlossenen Verträge über die Lieferung elektrischer Energie laufen Ende des Jahres 2013 aus, so auch der Vertrag der Gemeinde Bubenreuth. Die Lieferleistung muss aus haushalts- und gegebenenfalls vergaberechtlichen Gründen neu ausgeschrieben werden. Um über größere Liefermengen günstigere Strompreise zu erhalten, werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt. Zu diesem Zweck werden eine größere Anzahl Kommunen bzw. Zweckverbände jeweils zu einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt.
Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereiterklärt hat. Die „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu und erbringt die „Dienstleistung Ausschreibung“. Der Bayerische Gemeindetag hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen. Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Ausschreibungsleistung verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.
Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.040,00 EUR (davon Grundpreis 650,00 EUR, 24 Abnahmestellen à 10,00 EUR, eine leistungsgemessene Abnahmestelle 150 EUR).
Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen im Verfahren zur Ausschreibung der Stromlieferung (Ausschreibungsunterlagen, Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind die jeweiligen Bezirksvorsitzenden des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Gemeinde Bubenreuth wird über alle Verfahrensschritte informiert.
Ökostrom
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH
ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung
von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6 %,
bezogen auf den reinen Energiepreis, zu rechnen.
Die Bündelausschreibung von 100 % Ökostrom hat zur
Voraussetzung, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus
erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die
ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Deren Definition erfolgt in Anlehnung
an die Empfehlung des Umweltbundesamts. Danach ist Strom aus erneuerbaren
Energien
-
Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die
ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich aus
Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne
Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils aus Pumpstrom,
-
der Anteil von Strom aus erneuerbaren
Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,
-
der Anteil von Strom aus der
Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch
konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus
der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der
jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der
Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.
Erneuerbare Energien in diesem Sinne sind ausschließlich
Wasserkraft (einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie),
Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse
(einschließlich Biogas), Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur
Energieträger gemäß § 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus
Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer durch
Verordnung vom 1. Januar 2012 geänderten Fassung. Der aus Biomasse
erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem
Verfahren erzeugt wird, das den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht
wird.
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im März 2013 beginnen. Dafür ist erforderlich, dass die Datenerfassung durch die Teilnehmer bis spätestens 25.01.2013 abgeschlossen ist. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS GmbH zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Anwesend: |
11 |
/ mit |
11 |
gegen |
0 |
Stimmen |